Antrag vom 10/01/2008
Nr. 388/2008

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Küstler Ulrike (DIE LINKE.), DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Konzeptionelle Neuausrichtung Wohnheim Nordbahnhofstraße

Konzeptionelle Neuausrichtung Wohnheim Nordbahnhofstraße

(Bitte am 13.10.2007 im SGA mit auf die Tagesordnung nehmen!)

Mit der Gemeinderatsdrucksache 588/2008 sollte dem Gemeinderat eine "Konzeptionelle Neuausrichtung Nordbahnhofstraße 21" vorgelegt werden. Bei genauerer Betrachtung ist dies aber keine "Konzeptionelle Neuausrichtung" - dies hätte einen Vorschlag beinhalten müssen, wie die Stadt diese Aufgabe in Zukunft bedarfsorientiert in verbesserter Form weiterführt. Vorgelegt wurde stattdessen ein Konzept, das in wenigen Jahren zum Abbau dieser wichtigen sozialen Einrichtung beim Träger Stadt Stuttgart führt.

Die Aufnahme, Beratung, Unterbringung und Betreuung wohnsitzloser Menschen, insbesondere von Menschen mit mehrfachen Beeinträchtigungen, ist eine Pflichtaufgabe der Stadt. Um diese Aufgabe sinngemäß zu erfüllen, darf die Stadt sie nicht komplett weiterdelegieren an Träger der Freien Wohlfahrtspflege. Nur wenn die Stadtverwaltung selbst eine solche Einrichtung sowohl für Frauen wie für Männer hat, erhält sie sich die notwendige eigene fachliche Kompetenz, die sie für die Sozialplanung und Steuerung in diesem Bereich braucht.

Darüber hinaus müssen in einer Großstadt bei den sozialen Einrichtungen mehrere Einrichtungen mit unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung vorhanden sein.

Das städtische Aufnahmehaus hat mehrere Vorteile, die gegen seine Schließung sprechen und wofür es erhalten soll:
Beim Rückbau und der bis 2013 zu befürchtenden völligen Schließung der stationären Unterbringung ist zu bedenken, dass die jetzigen Bewohner dort seit sehr vielen Jahren, oft jahrzehntelang beheimatet sind. Ein Wechsel in eine andere Einrichtung und die Trennung von langjährigen Mitbewohnern wäre für sie eine starke Belastung. Das würde leichter zu bewältigen sein, wenn der Umzug mit den vertrauten Betreuern und gemeinsam stattfinden könnte. Das Leben und die Versorgung in einer Einrichtung, in der - wie geplant - Reinigung, Instandhaltung, die noch verbliebenen Aktivierungsangebote ständig zurückgefahren werden, würde eine immer schlechtere Situation für die Bewohner schaffen.

Die Perspektiven für die Beschäftigten sind ebenfalls alles andere als befriedigend: Vor allem für Sozialbetreuer/-innen gibt es im ELW nicht viele Beschäftigungsmöglichkeiten. Weiterbeschäftigung in der Altenpflege, möglicherweise bei Gehaltssicherung, aber geringer qualifizierter Tätigkeit ist keine gute Perspekive und bringt zudem Unruhe ins Tarifgefüge. Bis dann 2015 vielleicht im geplanten Generationenhaus eine Einrichtung für wohnsitzlose Männer sein könnte, steht dann das vorhandene qualifizierte und bewährte Personal nicht mehr zur Verfügung. Eine Übernahme bei den Freien Trägern ist mehr als ungewiss, ungewiss auch, ob die Betroffenen dies überhaupt wollen.

Im Sinne der Aufgabenerfüllung der Stadt, im Sinne der betroffenen Klienten und im Sinne der betroffenen Beschäftigten muss also eine andere, bessere Lösung gefunden werden.


Daher stelle ich den Antrag:
  1. Die Stadt richtet in einer anderen städtischen Immobilie eine Aufnahmehaus, eine stationäre Unterbringung und einen Pflegebereich für wohnsitzlose Männer ein.
  2. Das Liegenschaftsamt wird beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag zu machen.
  3. ELW wird beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag für eine konzeptionelle Neuausrichtung vorzulegen.



Ulrike Küstler