Anfrage vom 10/23/2000
Nr. 651/2000

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Deuschle Siegfried (PDS)
Betreff

Bebauungsplan A1

Vergangene Woche war in der Presse zu lesen, daß es Überlegungen bei der Bahn AG gibt aus der Finanzierung der "Stuttgart-21-Schau" im Bahnhofsturm auszusteigen. Für mich stellt dieses Ansinnen einen weiteren Meilenstein im langsamen Sterben von Stuttgart 21 dar. Falls dem so ist, wie ich vermute, ist es an der Zeit, daß alternative Überlegungen und Planungen für die, von der Stadt Stuttgart im Zusammenhang mit Stuttgart 21, erworbenen Flächen angestellt werden.

Meine Fragen:

1.) Würde sich die Stadt Stuttgart ggf. Schadensersatzforderungen aussetzen, wenn der noch nicht rechtskräftige Bebauungsplan für das Gebiet A1 von Stuttgart 21 wesentlich geändert würde?
Wenn ja, worin könnten solche Schadensersatzforderungen begründet sein und in welcher Höhe wären diese zu erwarten?

2.) Wären im Fall einer erneuten wesentlichen Änderung des Bebauungsplans andere für die Stadt Stuttgart evtl. nachteilige Folgen zu erwarten?
Wenn ja, welche?








Siegfried Deuschle