Anfrage vom 02/25/2003
Nr. 59/2003

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Dr. Löffler Reinhard (CDU), Schmid Roland (CDU)
Betreff

Auswirkungen der Verschärfung des Haftungsrecht auf die Kommunen

Nach dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften am 01. August 2002 müssen Kommunen mit erheblichen Mehraufwendungen für Versicherungen und den kommunalen Schadensausgleich rechnen. Die Verschärfung des Haftungsrechts birgt erhebliche Kostenrisiken für die Städte und Gemeinden.

Das Gesetz zur Änderungen des Schadensersatzrechts erhöht das Kostenrisiko in Schadensfällen um ein Mehrfaches. Der Ersatz immaterieller Schäden wird erheblich ausgeweitet. Künftig gibt es einen Anspruch aus Schmerzensgeld in allen Haftungsfällen (bisher nicht bei Gefährdungshaftung und vertraglicher Haftung). Die Haftungshöchst-
grenzen wurden bei Personenschäden mehr als verdoppelt (von 500.000 DM auf 600.000 Euro) und bei Sachschäden sogar versechsfacht (von 100.000 DM auf 300.000 Euro).

Der Wegfall des so genannten Unabwendbarkeitsbeweises bei der Gefährdungshaftung im Straßenverkehr (§ 7 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz) und im Haftpflichtgesetz wird Aus-
wirkungen auf die Verkehrsbetriebe haben. Der öffentliche Personennahverkehr könnte durch Regresse der Sozialversicherungsträger und zusätzlicher Schmerzensgeld-
forderungen der Verunglückten stark belastet werden.

Es ist selbstverständlich, dass Bürgerinnen und Bürger, die durch Verschulden einer Kommune einen Schaden erleiden, diesen auch ersetzt bekommen. Die Verwaltung ist jedoch angehalten, diese Risiken zu bewerten und entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie wirkt sich die Änderung des Haftungsrechts auf die Eigenversicherung der Stadt aus und wie beurteilt die Verwaltung die Rechtsänderung und die daraus zu ziehenden Konsequenzen?

2. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung allgemein getroffen, für diese erhöhten Haftungsrisiken Vorsorge zu leisten?

3. Wie decken insbesondere VVS/SSB diese erhöhten Haftungsrisiken ab? Welche Mehrkosten entstehen hierdurch?




Dr. Reinhard Löffler Roland Schmid