Anfrage vom 08/21/2003
Nr. 224/2003

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Grillen verboten

Durch den ausbleibenden Regen und die anhaltende Hitze wurde in Stuttgart und anderswo in der Region ein Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen ausgesprochen. Denn: der kleinste Funke genügt für einen Flächenbrand und die Brandgefahr steigt weiter an. Aus den Zeitungen war von diesem Grillverbot zu erfahren. Doch was ist, wenn ich keine Zeitung lese? Was ist, wenn ich der deutschen Sprache nicht mächtig bin, so dass ich auch Hinweise auf ein Grillverbot nicht lesen kann? Denn bei Grillen trotz Verbot drohen empfindliche Strafen. Der Bußgeldrahmen reicht bis 2500 Euro und verbotenes Grillen könnte auch als vorsätzliche Erhöhung der Waldbrandgefahr ausgelegt werden – strafrechtlich relevant.

Daher fragen wir die Verwaltung:
  1. Wie wird in solchen Extremfällen, d.h. bei Grillverboten, Fahrverboten, möglichen Evakuierungen usw. verfahren, um die gesamte Stuttgarter Bevölkerung zu erreichen?
  2. Was tut die Stadt, um auch unsere ausländischen Mitbürger zu informieren, die der deutschen Sprache nicht immer in Wort und Schrift mächtig sind?
  3. Kooperiert die Stadt in solchen Fällen mit ausländischen Vereinen, die ihre Mitglieder dann informieren können?





Rolf Zeeb Günther Willmann
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender