Antrag vom 05/16/2006
Nr. 164/2006

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Küstler Ulrike (DIE LINKE.PDS), DIE LINKE.PDS im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Manifest Illegale Zuwanderung - für eine differenzierte und lösungsorientierte Diskussion

Antrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart beschließt die Unterzeichnung des Manifests Illegalität - für eine lösungsorientierte und differenzierte Diskussion.


Begründung:

Dieses Manifest wurde von zahlreichen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens erst-unterzeichnet und wird von Mitgliedern des Europarats, des Bundestages, von Landtagen sowie von kommunalen Gremien und Vertretern von Städten und Gemeinden per Unterschrift unterstützt, unter anderen OB Dr. Wolfgang Schuster und Bürgermeisterin Gabriele Müller-Trimbusch.

Es ruft auf, das Problem der illegalen Einwanderung nicht nur unter ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten zu diskutieren und zu behandeln, sondern auch die humanitäre Lage der illegal Eingewanderten in die gesellschaftliche Diskussion einzubeziehen und im politischen und gesellschaftlichen Handeln dafür angemessene Umgangsformen zu finden.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart soll dieses Manifest durch seinen Beschluss unterstützen und es umsetzen.

So kann in einer öffentlichen Diskussion im Rathaus von Experten die Problemmatik mit ihren Ursachen und Folgen dargestellt werden, und die Stadtverwaltung kann den Umgang der Stadt Stuttgart mit damit vorstellen. Das Manifest und seine Konsequenzen soll auch auf die Tagesordnung des Internationalen Ausschusses, des Sozial- und Gesundheitsausschusses und des Jugendhilfeausschusses gesetzt werden.


Ulrike Küstler


P.S. Das Manifest und die bisher Unterzeichnenden stehen unter www.forum-illegalitaet.de


Manifest Illegale Zuwanderung - für eine differenzierte und lösungsorientierte Diskussion


Am 1. Januar 2005 ist in der Bundesrepublik Deutschland das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Damit wird nach jahrelanger Diskussion die reguläre Zuwanderung in unser Land neu geregelt. Die irreguläre Migration, von der Deutschland wie die ganze Europäische Union betroffen ist, bleibt hingegen ein offenes Problem.

Wir sind davon überzeugt, dass Deutschland wie Europa insgesamt auch in absehbarer Zeit ein Ziel irregulärer Zuwanderung sein wird, so dass eine Vielzahl ‚illegaler Aufenthaltsverhältnisse’ auch in Zukunft ein Faktum ist, das differenzierte politische Antworten erfordert.

Gegenüber dem Phänomen ‚illegale Zuwanderung’ besteht insofern politische Einigkeit, als man den Ursachen für Migration mit entwicklungspolitischen Instrumenten begegnen und die international organisierte Kriminalität im Bereich von Menschenhandel - insbesondere zu nennen ist hier der Frauenhandel - mit Nachdruck bekämpfen will. Diese Optionen richten sich aber nur auf bestimmte Ausschnitte des gesamten Phänomens ‚illegale Zuwanderung’, das in Deutschland nach Schätzungen eine halbe bis eine ganze Million Menschen betrifft.

Der irreguläre Aufenthalt einer so großen Anzahl von Menschen wirft gravierende Probleme auch für das Selbstverständnis unseres Staates auf, denn so werden rechtlich geordnete Verpflichtungen und Ansprüche zwischen den Bürgern unterlaufen und das Vertrauen der Bürger in die Fähigkeit des Staates, die rechtsstaatliche Ordnung zu garantieren, beschädigt. Dazu kommt die humanitäre Situation der Migranten und Migrantinnen selbst, die häufig ihre Rechte nicht wahrnehmen können und z.B. ohne elementare Gesundheitsversorgung leben.

Die bisherigen Erkenntnisse im Umgang mit irregulärer Zuwanderung zeigen, dass ausschließlich ordnungsrechtliche, insbesondere aufenthaltsrechtliche und polizeiliche Maßnahmen in ihrer jetzt vorliegenden Form alleine nicht genügen, um die existierenden Probleme ausreichend zu regeln, zumal die inländischen Nutznießer irregulärer Aufenthaltsverhältnisse, beispielsweise im Bereich der Schattenwirtschaft sowie Schleuserorganisationen, davon nur in geringem Umfang getroffen werden.

Aus diesem Grund muss jeder Versuch, irreguläre Zuwanderung im Rahmen der rechtsstaatlich vertretbaren Möglichkeiten zu begrenzen, sich auch mit ergänzenden und alternativen Maßnahmen auseinandersetzen. Hierbei erscheint auch eine Aufnahme und kritische Würdigung der Erfahrungen anderer Länder wichtig. Dabei sind etwa zu berücksichtigen: praktische Fragen im Zusammenhang mit humanitären Anforderungen wie etwa der medizinischen Grundversorgung, dem Schutz vor Ausbeutung und Schuldknechtschaft oder der Berücksichtigung mitbetroffener Kinder ebenso wie grundsätzlichere Überlegungen zu den Wechselwirkungen zwischen regulärer und irregulärer Zuwanderung und den damit verbundenen asyl- und ausländerrechtlichen sowie zuwanderungspolitischen Gestaltungsoptionen.

Aus diesen Gründen wollen wir einen öffentlichen Diskurs in Deutschland anregen, der der Lage in Deutschland und den betroffenen Personen mit ihren unterschiedlichen Motiven, Zwängen und Lebenslagen gerecht wird und differenzierte Lösungen anstrebt. Die Unterzeichnenden erachten den Zeitpunkt als gekommen, sich auch in Deutschland öffentlich und gesamtgesellschaftlich vermehrt mit dem Thema der irregulären Zuwanderung und dem irregulären Aufenthalt zu beschäftigen, um angemessenere Umgangsformen mit den hier vorliegenden Problemen zu finden.