Antrag vom 04/05/2001
Nr. 177/2001

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Neue Spielhallen und Mehrfachspielhallen - 3. Versuch

In unserem Antrag (hier 479/2000) hatten wir unter Aufzeigung der Problemstellung u.a. auch dargelegt, wie nach unserer Auffassung der bestehende Bebauungsplan geändert werden muss, um die Ansiedlung von neuen Spielhallen in der City soweit wie möglich einzudämmen. Zur Erinnerung nochmals die beiden Ansatzpunkte: Veränderung der Bauleitplanung im sogenannten Textbereich durch Aufnahme von neuen Spielhallen in die Kategorie C, zum anderen die konsequente Ablehnung von sogenannten Mehrfachspiel- hallen.

Die doch ziemlich dürftige Beantwortung bescherte zumindest scheinbar einen kleinen Teilerfolg, nämlich die Aussage, dass Mehrfachspielhallen im Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart nicht als genehmigungsfähig angesehen werden. Wir nehmen zwar zur Kenntnis, dass das Baurechtsamt eine vom Oberbürgermeister und Ordnungsbürgermeister abweichende Rechtsauffassung hat. Wir verwahren uns in diesem Zusammenhang aber auch gegen die Belehrung, dass die von uns im Antrag verfolgten Ziele von Jugendschutz und attraktiver Innenstadt auf dem von uns vorgeschlagenen Weg nicht erreichbar sind. Es mag dies die Auffassung der Stadtverwaltung sein, diese deckt sich jedoch nicht mit der Einschätzung der CDU-Fraktion.

Die jetzt vorliegende Stellungnahme zu unserem Antrag 714/2000 gibt erneut Anlass, gleich in mehrfacher Hinsicht den Antrag 479/2000 nochmals aufzugreifen und auf weitergehende Behandlung in den gemeinderätlichen Gremien zu drängen.

Zunächst erscheint es uns rechtlich nicht haltbar, die von uns beantragte Veränderung des Textteils des Bebauungsplans deswegen nicht weiter zu verfolgen, da damit eine Aufweichung der Bauleitplanung zu befürchten wäre. Uns ging und geht es nicht darum, die rechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für Vergnügungseinrichtungen im Sinn der Kategorie B aufzuweichen, sondern die Neuansiedlung von Spielhallen nur im Bereich der Kategorie C zukünftig zuzulassen. Weshalb bei dieser Veränderung die gesamte Innenstadt als "Vergnügungsviertel" anzusehen wäre, ist schlichtweg schleierhaft.

Die in der jetzt vorliegenden Stellungnahme zum Antrag 714/2000 vorgesehene strikte Differenzierung zwischen bauplanungs- und ordnungsrechtlichen Vorschriften sowie gewerberechtlichen Vorgaben ist höchst unbefriedigend, da ein Antragsteller nur in den seltensten Fällen ein Interesse daran hat, zwei sich im Endergebnis widersprechende

Verwaltungsbescheide (baurechtlich und gewerberechtlich) zu erhalten. Ihn interessiert regelmäßig bei der Antragsstellung für eine Spielhalle, ob er diese genehmigt erhält und nicht, ob sie baurechtlich auf der einen Seite zulässig oder gesondert beurteilt gewerbe- rechtlich erlaubnisfähig ist. Nicht von ungefähr gilt auch im Verwaltungsrecht der Grundsatz, dass im Hinblick auf eine Anfrage nach baurechtlicher Genehmigung oder Nutzungsänderung seitens der bescheidenden Behörde, die immer die Landeshauptstadt Stuttgart ist, lediglich ein abschließender und den Antrag umfassend erledigender Bescheid zu ergehen hat. Aus den vorgenannten Gründen beantragen wir:
  1. Das Thema der Änderung bauplanungsrechtlichen Vorgaben sowie der gewerberechtlichen Zulässigkeit von sogenannten Mehrfachspielhallen wird auf eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Technik gesetzt.
  2. Zur Sitzung ist neben einer Stellungnahme der beteiligten Referate eine konkrete Beschlussvorlage seitens der Stadtverwaltung mit dem dargelegten Inhalt zu erarbeiten.







Michael Föll Gregor Maihöfer Reinhold Uhl
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender





Dieter Wahl Dr. Reinhard Löffler Roland Schmid MdL






Manfred Zaiss