Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER), Schlierer Rolf (REP), DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff
Alternativen zum Mode-Orderzentrum Killesberg
Die inzwischen bekanntgewordenen Probleme des Salzburger Investors Franz Fürst bei der Auslastung des auf dem Killesberg geplanten Mode-Orderzentrums bestätigen frühere Zweifel an der Tragfähigkeit des Konzepts der sog. "Fashion Mall". Es kann dahingestellt bleiben, inwieweit die bereits für das kommende Jahr angekündigte Eröffnung eines konkurrierenden Breuninger-Mode-Orderzentrums in Sindelfingen ursächlich für diese Schwierigkeiten ist. In jedem Fall hat sich die Euphorie der Verwaltung, mit der unser bereits im Februar gestellter und auf einvernehmliche Beendigung des Projektes zielender Antrag (45/2008) abschlägig beschieden wurde, als voreilig erwiesen.
Das Risiko, daß der mit der Entwicklung einer zentralen Fläche des ehemaligen Messegeländes beauftragte Investor mit seiner Kalkulation insgesamt scheitern könnte, ist greifbarer geworden und muß jedem verantwortungsbewußten Bürger zusätzliche Sorge bereiten. Jene Anwohner, die in Anbetracht früherer Zusagen darauf vertraut haben, der Platz vor der Brenzkirche werde von intensivem Geschäftsrummel, Publikumsbetrieb und Verkehrsströmen verschont bleiben, sehen sich durch das Verhalten des Investors nicht ohne Grund getäuscht.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
Wie verträgt sich die von Investor Fürst angekündigte Ansiedlung von Läden für "Laifschdeilprodukte" gegenüber der Brenzkirche mit einer würdigen Umgebung des Gotteshauses und mit der in Drs. 853/2006 formulierten Auflage, derzufolge "Einzelhandelsnutzungen und Vergnügungsstätten (...) im Bebauungsplan und im städtebaulichen Vertrag ausgeschlossen (werden)"?
Wie soll entgegen der bisherigen Absicht im städtebaulichen Vertrag der Nutzungsausschluß für das Orderzentrum geregelt werden? Welche Vereinbarungen wurden bislang mit der Fürst Developments GmbH hinsichtlich der beabsichtigten Nutzung vereinbart?
Wie wird sich die Frequenz des Besucher- und Lieferverkehrs durch die beabsichtigte Umnutzung des Orderzentrums im Verhältnis zur ursprünglichen Planung verändern?
Welcher zusätzliche Stellplatzbedarf wird unter Berücksichtigung der zusätzlich vorgesehenen Nutzung des Orderzentrums mit Publikumsverkehr prognostiziert? Welche Auswirkungen hat der zusätzilche Publikumsverkehr durch die Nutzung der vorgesehenen Tiefgarage auf die Umgebung? Welche zusätzliche Lärmbelästigung ist für das Wohngebiet zu erwarten?
Wie realistisch ist in Anbetracht der jüngsten Entwicklung noch die Prognose in Drs. 853/2006: "Dadurch entstehen allein in der 'Fashion Mall' 250 neue Arbeitsplätze", wenn statt der in genannter Drs. avisierten Ansiedlung von "rund 100 Mode-Labels" lediglich "Vertreiber von Mainstream-Ware" (Fürst laut "Stuttgarter Zeitung", 5.6.2008) dort Räume anmieten werden?
Ist die erwartete Büronutzung im Orderzentrum noch realistisch, wenn in unmittelbarer Nähe am Pragsattel ein neues Bürozentrum (mit Hochhaus) entsteht?
Wir beantragen:
Die Verwaltung schließt durch die Ausgestaltung des städtebaulichen Vertrages mit der Firma Fürst Developments GmbH jede weitere Nutzungsänderung gegenüber der in Drs. 853/2006 festgehaltenen Beschlußlage.
Die Verwaltung berichtet im UTA über die zu erwartende Entwicklung von Lärm- und Verkehrsbelastungen und der Parkraumsituation im Zusammenhang mit dem Orderzentrum.
Dr. Rolf Schlierer Dieter Lieberwirth
Gruppensprecher