Antrag vom 03/12/2009
Nr. 112/2009

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Küstler Ulrike (DIE LINKE.), DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

LBBW: Ohne mehr Transparenz und Kontrolle kein Geld!

LBBW: Ohne mehr Transparenz und Kontrolle kein Geld!

Die LBBW hat einen öffentlichen Auftrag: Sie ist nicht nur die Sparkasse für das Land, die Region und die Stadt Stuttgart, sondern ist auch deren Instrument für die Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung. So ist der öffentliche Auftrag im Sparkassengesetz, im Landesbankgesetz und in der Satzung der LBBW festgelegt. Allerdings haben die Eigner im Landesbankgesetz und der Satzung auch festgeschrieben, dass die LBBW ohne Einschränkung alle Arten von Bankgeschäften machen kann. Und die Eigner selbst haben von der Bank möglichst hohe Rediten erwartet und den riskanten Geschäften auf dem internationalen Immobilienmarkt und den Kreditersatzgeschäften Vorschub geleistet. Damit wurde die LBBW in die Krise gebracht. 2,1 Milliarden ist der Verlust im Jahr 2008, damit wurden öffentliche Gelder vernichtet. Eine öffentliche Bank muss aber nicht die gleiche Rendite abwerfen wie eine private Großbank, und sie darf nicht die gleichen Risiken eingehen. Die Gemeinderordnung verbietet der Stadt auch, mit öffentlichen Geldern Risiken einzugehen.

Nun wo die Finanzkrise auch die Realwirtschaft erfasst hat, zeigt sich, dass auch der öffentliche Auftrag der LBBW - Wirtschafts- und Strukturförderung - nicht ausreichend erfüllt wurde. Nach wie vor stützt sich die regionale Wirtschaft einseitig auf die Automobilindustrie und deren Zulieferer. Das hat schon in der Strukturkrise Anfang der neunziger Jahre zehntausende Arbeitsplätze gekostet. Jetzt stehen zahlreiche Automobilzulieferer und Unternehmen im Maschinen- und Werkzeugbau in der Region auf der Kippe. Eine öffentliche Bank, die vor allem den Mittelstand stützt und die Diversifikation der Branchenstruktur fördert, wird also gerade jetzt gebraucht. Das ist ein Grund, die LBBW zu stützen. Ein weiterer Grund sind die vielen tausend Arbeitsplätze der LBBW. Allerdings müssen die Träger der Landesbank ihre Politik ändern, damit dieser Auftrag erfüllt wird und nicht neue Risiken entstehen.

Eine Hereinnahme privaten Kapitals in die Trägerschaft der LBBW ist auf jeden Fall zu verhindern. Der Einsatz städtischer Gelder in eine private oder teilprivate Bank ist nicht gerechtfertigt.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, dass die Stadt Stuttgart praktisch alle ihre Rücklagen in die geforderte Kapitalerhöhung steckt. Damit steht für andere Aufgaben und Planungen kaum noch etwas zur Verfügung. Die LINKE kann dem nur dann zustimmen, wenn Bedingungen geschaffen werden, die eine Wiederholung eines solchen Desasters verhindern und die LBBW auf eine solide Grundlage als öffentliche Bank stellen. Dafür muss der öffentliche Auftrag in den Vordergrund der Geschäftstätigkeit der LBBW gestellt werden, und die gesellschaftliche Kontrolle muss sichergestellt werden durch regelmäßige Information des Gemeinderats wie des Landtags über die Geschäfts- und Risikoentwicklung sowie durch die Herstellung der Öffentlichkeit, soweit es möglich ist. Solche Festlegungen können gemacht werden bei der Gründung einer Institution oder wenn wichtige Änderungen anstehen. Das zweite ist jetzt der Fall: Die anderen Eigner brauchen die Beteiligung der Stadt an der Kapitalerhöhung. Wenn die Stadt diese große Anstrengung macht, kann sie auch etwas dafür verlangen.

Daher stelle ich den Antrag:
  1. Die Satzung der LBBW wird so geändert, dass besonders risikobehaftete Geschäftsformen ausgeschlossen werden.
  2. Die LBBW muss über den Geschäftsplan, seine Umsetzung und Veränderungen sowie über wichtige Geschäfte und Risiken regelmäßig mehrmals im Jahr berichten und das Votum der Eigner einholen.
  3. In die Satzung der LBBW wird aufgenommen, dass Gegenstände, die nicht aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften der Geheimhaltung unterliegen, in öffentlichen Sitzungen der Aufsichtsgremien behandelt werden.
  4. Die Stadtverwaltung verhandelt mit dem Land über entsprechende Satzungsänderungen und die Entwicklung eines entsprechenden Instrumentariums für Berichterstattung und Kontrolle.
  5. Die Stadt macht zur Bedingung ihrer Beteiligung an der Kapitalerhöhung der LBBW, dass das Land seinen Beitrag zur Kapitalerhöhung aus dem Landeshaushalt erbringt. Auf jegliche Finanzierung, die einer (Teil-) Privatisierung der LBBW die Tür öffnen könnte, wird verzichtet.
  6. Der Gemeinderat gibt seine Zustimmung zu der Kapitalerhöhung nur, wenn diese Änderungen zugesagt werden.
  7. Die Stadtverwaltung stellt dar, wie bei ihrem Finanzierungsvorschlag für die Kapitalerhöhung der Rückkauf der Wasserversorgung erfolgen kann und gleichzeitig der Ausgleich des Defizits bei der SSB AG jetzt und in Zukunft gesichert ist.


Ulrike Küstler