Antrag und Anfrage
vom
09/17/2001
Nr.
401/2001
Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff
Umsetzung des neuen Staatsbürgerschaftsrechts:
Doppelstaatlichkeit und Sicherheitsüberprüfung
Die Praxis des neuen Staatsangehörigkeitsrechts weist offenbar erheblich von den gesetzlichen Vorgaben ab. Während das Gesetz doppelte Staatsbürgerschaften bei Einbürgerungen nur in Ausnahmefällen vorsieht, haben nach Presseberichten ca 45% der Eingebürgerten - vor allem Türken - ihre alte Staatsangehörigkeit beibehalten.
Da eine doppelte Staatsbürgerschaft gerade bei Einbürgerungen als unerwünscht und unzweckmäßig anzusehen ist, sehen wir hier Handlungsbedarf.
Wir fragen deshalb an:
Wieviele Eingebürgerte haben in Stuttgart in der zurückliegenden Zeit ihre bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten?
Aus welchen Ländern kommen die Eingebürgerten hauptsächlich?
Aus aktuellem Anlaß möchten wir unbedingt wissen, ob bei Einbürgerungen auch eine dringend erforderliche Sicherheitsüberprüfung hinsichtlich politischem und religiösem Fanatismus erfolgt?
Wir beantragen:
Die Stadtverwaltung wirkt in den politischen Gremien und durch eigene geeignete Maßnahmen darauf hin, Doppelstaatlichkeit bei Einbürgerungen im Regelfall zu unterbinden und zu einer wirksamen Sicherheitsüberprüfung der Antragsteller zu gelangen?
Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher