Anfrage vom 05/07/2009
Nr. 205/2009

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Küstler Ulrike (DIE LINKE.), DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Patientengefährdung oder unterlassene Hilfeleistung?

Patientengefährdung oder unterlassene Hilfeleistung?

Beschäftigte der Psychiatrie im Bürgerhospital sind verunsichert über eine Dienstanweisung. Die Mitarbeiter/-innen der offenen Stationen sollen nachts und an Wochenenden beim Notruf des Psychiatriealarms sofort den notrufenden Mitarbeiter/-innen zur Hilfe eilen. Das bedeutet aber, dass sie ihre Patientinnen und Patienten sich selbst überlassen müssen.

Daraus ergeben sich Gewissenskonflikte: Binnen Sekunden soll entschieden sein, ob man die eigenen Patienten allein lassen darf / kann. Dem Notruf ist schnellstens folgen und es müssen genug Helfer/-innen kommen. Beide Entscheidungen: zu Hilfe eilen und die eigenen Patienten allein lassen oder den Hilferuf ignorieren, können falsch sein und Gesundheit oder Leben von Patienten und Personal gefährden.

Daher stelle ich folgende Fragen:
  1. Warum ist an Wochenenden und nachts nicht genug Personal da, damit bei Notrufen die erforderliche Hilfe möglich ist und dabei solche Zwickmühlen vermieden werden? Entspricht das den Vorschriften? Ist das zumutbar?
  2. Welche Maßnahmen ergreift die Klinikleitung, um diesen Zustand - die unausweichliche Gefährdungssituation und den Gewissenskonflikt - schnellstens zu beseitigen?
  3. Was passiert, wenn alle sich entscheiden, dass sie ihre Patientinnen und Patienten nicht allein lassen können? Wer leistet dann Hilfe?
  4. Welche Maßnahmen schlagen die Verwaltung und die Krankenhausleitung vor, um dieses Dilemma zu beseitigen?
  5. Welche Rechtsfolgen hat eine Fehlentscheidung für die Mitarbeiter/-innen?


Ulrike Küstler