Anfrage vom 03/06/2002
Nr. 86/2002

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Zwangsmaßnahmen beim Jugendamt

Es ist immer wieder zu erfahren, daß im Jugendamtsbereich grundsätzliche Probleme und Auffassungsunterschiede mit Betroffenen auftreten, die die Aufgabenerfüllung des Amtes in einem schlechten Licht erscheinen lassen.
Dies hat so ein Ausmaß angenommen, daß sich schon vor Jahren eine "Initiative Jugendamtsgeschädigter" etabliert hat und daß in Medienberichten teilweise sehr kritisch über das Vorgehen und die Entscheidungen des Amtes berichtet wird.
Dadurch sehen wir nicht nur den Ruf und das Ansehen des betroffenen Jugendamts beschädigt, sondern auch die Qualität, Bürgerfreundlichkeit und Integrität der gesamten Stadtverwaltung tangiert.
Wenn das Jugendamt seine Entscheidungen per Gerichtsbeschluß durchsetzt und sich gegen Eltern oder die Jugendlichen selbst stellt, dann widerspricht dies wohl offensichtlich den Absichten des Jugendhilfebereiches.

Wir fragen an:
  1. Welche Fallstrukturen und -häufigkeiten sind in Streitfällen zwischen dem Jugendamt und den Betroffenen festzustellen?
  2. Welche speziellen rechtlichen Handhaben bestehen hier seitens des Amtes und wie werden diese eingesetzt?
  3. Auf welchen pädagogischen Grundlagen basieren hierbei Entscheidungen, die sich ja am Wohl des Kindes orientieren müssen, jedoch in der Praxis im Einzelfall doch eher einseitig und z.B. zum Wohl eines Elternteils getroffen werden?






Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher