Antrag vom 12/16/2004
Nr. 373/2004

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Küstler Ulrike (PDS), PDS im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Kinderbetreuungsgebühren für Empfänger von Leistungen nach Hartz IV
zur Behandlung in der Gemeinderatssitzung am 16.12.2004


Eltern und Alleinerziehende, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, sind von den Gebühren für die Benutzung der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen befreit. Dieser Personenkreis ist auch befreit von den Gebühren für die Teilnahme ihrer Kinder an der Kernzeitbetreuung, der Verläßlichen Grundschule und in formellen und nicht formellen Ganztagsschulen.

Die Satzung über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird entsprechend geändert (§7 (4)), ebenso die Regelungen für die weiteren genannten Einrichtungen.

Die Vorlage(n) für diese Änderungen werden dem Gemeinderat im ersten Quartal 2005 vorgelegt.

Die Änderungen gelten ab 1. Januar 2005 rückwirkend.



Ulrike Küstler