Antrag vom 07/18/2003
Nr. 189/2003

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion, FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff

B 29, Nord-Ost-Ring

Wir beantragen:
  1. Die Verwaltung erarbeitet eine Stellungnahme, in der eine Nord-Ost-Umfahrung entsprechend der Variante 4.3 der Teilraumuntersuchung Strohgäu / Neckartal / Remstal (Spiekermann-Untersuchung) oder eine vergleichbare Variante nahe der nördlichen Markungsgrenze vorgeschlagen wird.
  2. Den betroffenen Bezirksbeiräten wird vor Beschlussfassung im Gemeinderat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die abschließende Beratung einer entsprechenden Stellungnahme des Gemeinderats der Stadt Stuttgart wird unmittelbar danach auf die Tagesordnung des Gemeinderats zur Beschlussfassung gesetzt.
  3. Die politischen Bemühungen der Stadt Stuttgart zur Berücksichtigung im Bundesverkehrswegeplan werden auf die Südumfahrung Hedelfingen (B 312) konzentriert. Bei der Begründung wird künftig auf einen Zusammenhang mit dem Nord-Ost-Ring verzichtet.
Begründung:

Die vom Regierungspräsidium vorgeschlagene autobahnähnliche Trasse für einen Nord-Ost-Ring wird von allen Anliegergemeinden abgelehnt. Schon aus diesem Grunde wird die vorgelegte Planung nicht in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen werden. Dies bedeutet, dass in einer überschaubaren Zeit keine verbesserte Straßenverbindung zwischen den Siedlungsräumen Kornwestheim/Ludwigsburg und Waiblingen/Fellbach realisiert werden kann. Gerade durch diese neuen Erkenntnisse gilt es, das Projekt neu zu diskutieren. Das Land ist hier in der Pflicht.

Die dringend notwendige Verbesserung der Verkehrssituation in diesem Raum, die auch die Stuttgarter Bevölkerung erheblich entlastet und den Wirtschaftsverkehr nicht weiterhin hemmt, auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben, stellt aus unserer Sicht keine vertretbare Alternative dar. Die bisherige Haltung des Landes läuft aber genau darauf hinaus.


Es ist deshalb schnellstmöglich eine verkehrliche Lösung in der Qualität von Landes- und Gemeindeverkehrsstraßen erforderlich. Die vom Büro Spiekermann vorgeschlagene Variante 4.3 in der damaligen Teilraumuntersuchung ist nach wie vor eine vernünftige, mögliche und realisierbare Planung.

Die Antragsteller beantragen deshalb die Rückkehr der Stadt Stuttgart auf ihren Standpunkt, den sie in der Sitzung des Gemeinderats am 12.3.1998, GrDrs 84/1998, eingenommen hat.

Wir halten es danach unter den beschriebenen Voraussetzungen für nötig, alle politischen Kräfte der Stadt und des Landes auf die Realisierung der B 312 zu konzentrieren. Bei dieser Straße sind - im Gegensatz zum Nord-Ost-Ring - die Akzeptanz der Bevölkerung sowie eine weit fortgeschrittene Planung vorhanden.

Die Aufnahme der B 312 in den Bundesverkehrswegeplan darf nicht weiterhin an der bisher unterbliebenen Abstimmung der Planungen des überörtlichen Straßennetzes zwischen Land und Bund scheitern.

Dazu gehört allerdings auch eine entsprechende finanzielle Priorisierung im Entwurf des Bundesverkehrswegesplans durch die Landesregierung. Die B 312 ist vorrangig zu berücksichtigen.

Eine Politik des "Alles oder Nichts" führt bei der gegenwärtigen Finanzsituation zum "Nichts". Dies gilt es zu verhindern.






Manfred Kanzleiter Dr. Rainer Kußmaul
Fraktionsvorsitzender






Rolf Zeeb Jürgen Zeeb
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender