Umwandlung von Büro- und Ladenflächen in Wohnungen
Der Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein hat in den vergangenen Wochen darauf hingewiesen, dass durch die Umwandlung kleinerer Büros und Ladenflächen in Wohnraum bislang leer stehende Flächen für die Wohnraumversorgung der Stuttgarter Bevölkerung gewonnen werden kann. Es wird von einem brach ligenden Potential von bis zu 2.000 Wohnungen ausgegangen. Der frühere Leiter des Amtes für Wohnungswesen hat dieser Tage die (Wieder-) Einführung der Umwandlungsprämie vorgeschlagen.
Die CDU-Fraktion begrüsst diese Vorschläge, weil durch die Umwandlung leerstehender kleiner Büros und Ladenflächen kurzfristig, kostengünstig und flächenschonend Wohnraum gewonnen werden kann. Ob die Umwandlung jedoch für die Eigentümer interessant ist, hängt von Bedingungen ab.
Daher beantragen wir, in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen am 11. April 2003 den nachstehenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen am 23. Mai 2003 ein abgestimmtes Umsetzungskonzept mit den nach- stehenden Eckpunkten vorzulegen:
Die Stadt Stuttgart garantiert den Eigentümern, dass eine spätere Rückumwandlung in Büro- bzw. Ladenflächen ohne Anwendung bzw. Auflagen eines möglicherweise zukünftig geltenden Zweckentfremdungsverbots möglich ist.
Für die Anträge auf Nutzungsänderung wird im Bürgerservice Bauen eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, die unbürokratisch und zügig die Anträge aus einer Hand bearbeitet. Mögliche baurechtliche Hindernisse (z.B. Geschosshöhen) werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen mit großzügigem Ermessen ausgeräumt. Ggf. anfallende Gebühren für Befreiungen werden erlassen.
Für die (Wieder-) Einführung der Umwandlungsprämie werden den zuständigen Ausschüssen Richtlinien zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Richtlinien gehen davon aus, dass eine einmalige Umwandlungsprämie von pauschal 5.000,-- € bei einer Wohnfläche von mindestens 65 m² gezahlt wird. Der Eigentümer verpflichtet sich im Gegenzug, die Wohnung mindestens 10 Jahre als Wohnraum zu vermieten. Ansonsten muss eine anteilige Rückzahlung erfolgen. Weitere Auflagen sind nicht notwendig. Die
Finanzierung der Umwandlungsprämie erfolgt aus dem Budget des Amtes für Liegen-
schaften und Wohnen im Wege der Umschichtung von 250.000,-- € für das Jahr 2003.
Die Umzugsprämie bleibt unverändert.
Es wird mit einem Flyer und anderen Mitteln eine geeignete Werbeaktion zur Information der Zielgruppe durchgeführt.
Michael Föll Dr. Reinhard Löffler Reinhold Uhl
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender