Zur Konkretisierung unseres Antrags „Bürgerentscheid zu Stuttgart 21“, fristgerecht am 17.07.2009 zur Behandlung in der Gemeinderatssitzung am 29.07.2009 eingereicht,
beantragen wir:
1. Die Durchführung eines Bürgerentscheids mit folgender Fragestellung:
„Soll der Oberbürgermeister beauftragt werden, mit den Vertragspartnern beim Projekt „Stuttgart 21“ mit dem Ziel zu verhandeln, die abgeschlossenen Verträge einvernehmlich aufzuheben?“
Wir verweisen dabei auf untenstehendes Zitat von Klaus Ritgen, ‚Bürgerbegehren und Bürgerentscheid’ in ‚Kommunalrecht – Kommunalverwaltung, Band 22, herausgegeben von Prof. Dr. von Mutius, Prof. Dr. Ipsen und Prof. Dr. Knemeyer:
„Eine selbstverständliche Grenze des Anwendungsbereichs von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden bilden auch die Gemeinde bindenden Verträge. Sofern die Umsetzung des Ergebnisses eines Bürgerentscheids mit einer Vertragsverletzung verbunden ist, muss ein entsprechendes Bürgerbegehren unzulässig sein. Insoweit bedarf es kaum des Hinweises darauf, dass Verleitung zum Vertragsbruch bzw. vorsätzlicher Vertragsbruch Verhaltensweisen sind, die von der gesamten Rechtsordnung missbilligt werden. Zulässig sind daher allenfalls solche Begehren, mit denen die Gemeinde aufgefordert wird, geschlossene Verträge durch neue Absprachen rückgängig zu machen. Bevor daher einem Begehren mit dem Hinweis auf entgegenstehende vertragliche Bindungen nach § 26 Abs. 5 Nr. 9 GO die Zulassung versagt wird, ist jeweils zu prüfen, ob es nicht im letzteren Sinne ausgelegt werden kann.“
2. Falls der vorstehende Antrag unter 1) keine Mehrheit findet, beantragen wir hilfsweise eine Bürgerbefragung.
Die Bürgerbefragung wird gemeinsam mit der Bundestagswahl am 27.09.2009 durchgeführt.
Die Begrenzung der Befragten auf den Kreis der bei der Bundestagswahl Wahlberechtigten ist zu vertreten, da
– durch die zu erwartende hohe Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2009 eine sehr hohe Anzahl von Bürgerinnen und Bürger über oben genannte Frage abstimmt;
– die Bürgerbefragung sich bei diesem Vorgehen mit einem minimalen organisatorischen und finanziellen Aufwand durchführen lässt.
3. Über diesen Antrag ist in der Gemeinderatssitzung am 29.07.2009 zu beraten und zu entscheiden.