Antrag vom 11/26/2004
Nr. 343/2004

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Vorrang für die Innenentwicklung - Rückstufung ökologisch bedenklicher Bauflächen


Die im Flächennutzungsplan 2010 dargestellten, geplanten Siedlungsflächen in ökologisch wertvollen Bereichen bzw. in Landschaftsschutzgebieten

1. “Goslarer Straße”, Weilimdorf (0,8 ha, LSG)
2. “Unten im Dorf”, Uhlbach (1,7 ha, teilweise LSG)
3. “Esslinger Berg”, Uhlbach (3,2 ha, LSG)
4. “Nördliche Dietbachäcker/Dietbachstraße”, Untertürkheim
(2,0 ha, teilweise LSG)

5. “Bächlenweg”, Hedelfingen (0,5 ha, LSG)
6. “Äußere Bainde”, Feuerbach (2,7 ha)
7. “Schloßbergstraße”, Kaltental (0,1 ha)

werden nicht weiterverfolgt und wieder als Grünfläche oder LE-Fläche bzw. SG-Fläche dargestellt.


Begründung:

Mit der Entscheidung des Gemeinderats vom 28. Oktober 2004 zur Aufhebung der Planungen und Bodenordnung im Gebiet “Am Rohrer Weg” in Stuttgart-Möhringen haben die großen Fraktionen des Gemeinderats ein Zeichen gesetzt für












Damit der Beschluss vom 28. Oktober 2004 nicht als einseitiges Wahlgeschenk missverstanden wird, halten wir es für folgerichtig, mit den o. g. Gebieten, die zum größten Teil im Landschaftsschutz liegen oder zum Teil seit vielen Jahren an der Bodenordnung scheitern, analog zum “Rohrer Weg” als geplante Siedlungsflächen aufzugeben und den Flächennutzungsplan im Einzelnen zu ändern.



Manfred Kanzleiter Annette Sawade Monika Wüst
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvors. Stv. Fraktionsvors.



Dr. Rainer Kußmaul