Küstler Ulrike (DIE LINKE.), DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff
Freie Fahrt für Schülergruppen
Freie Fahrt für Schülergruppen
Mein Haushaltsantrag Nr. 700/2007 vom 23.10.2007 beinhaltet unter Punkt 2. die Forderung: "kostenlose Fahrt von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen im Rahmen des Bildungsauftrages zur Kultur-, Bildungs- und Sporteinrichtungen und zu Unterrichtseinheiten außerhalb des Schulgeländes, ebenso für Ausflüge, Spiel- und Erholungsangebote". Dieser Punkt wurde (wie der gesamte Antrag) in der Vorberatung abgelehnt. Die Begründung war: Kinder bis 6 Jahre fahren sowieso kostenlos und die anderen haben das School-Abo. Diese Antwort löst das Problem nicht!
Beim Jugendhearing haben die Jugendlichen darauf hingewiesen, dass nicht alle Schüler/-innen ein School-Abo haben, weil sie zu nahe an der Schule wohnen, und dass mit dem School-Abo die Schüler/-innen nur in den Zonen, die den Schulweg betreffen, fahren dürfen. Schulveranstaltungen aller Art finden aber auch in anderen Zonen statt.
Da die einfachste und beste Lösung, dass jedes Kind bzw. jede Schüler/-in eine Netzkarte ohne Ausschlusszeit bekommt, hat der OB bereits im August 2007 abgelehnt. Seine Begründung war, dass dann Landeszuschüsse entfallen würden. Der OB hat aber auch darauf hingewiesen, es gebe "keine Bedenken, wenn aus schulischen Gründen notwendige, zusätzliche Zonen von Schülern befahren werden". Meine Haushaltsforderung bezog sich "nur" auf alle Fahrten im Rahmen des Bildungs- und Betreuungsangebotes der Horte und Schulen.
Für die Forderung "Freie Fahrt für Schülergruppen" wurden inzwischen rund 5.400 Unterschriften gesammelt. Der Jugendrat hat zu dieser Initiative auch einen passenden Umsetzungsvorschlag gemacht.
Deshalb beantrage ich zur 3. Lesung des Doppelhaushaltes 2008/2009:
Begleitete Kinder- und Schülergruppen erhalten ein kostenloses Gruppenticket für den ÖNPV im gesamten Stadtgebiet.
Zur Umsetzung kann der Vorschlag des Jugendrates aufgegriffen werden, den Betreuungs- einrichtungen und Schulen in Stuttgart für jedes Kalenderjahr eine Bescheinigung auszustellen, die sie zur kostenlosen Nutzung des ÖNPV zu schulischen bzw. Bildungs- und Betreuungszwecken berechtigt.