Antrag und Anfrage vom 11/17/2006
Nr. 367/2006

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Bestattungen und Trauerfeiern für mittellose Verstorbene
- Entwicklung und Regelung in Stuttgart

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
(Artkel 1, GG)

Als Nachfolgegesetz des BSHG ist im Sozialgesetzbuch XII mit § 74 auch die Bestattung mittelloser Menschen geregelt. Der entsprechende Gesetzestext ist allerdings etwas knapp gehalten und lässt Interpretationen der Kommunen zu, weshalb der Text in einigen Kommunen bereits konkretisiert wurde.
Bekanntlich ist auch das Sterbegeld nicht mehr im Katalog der Krankenkassenleistungen enthalten. Es dürfte also auch hier Auswirkungen auf die Kommune gegeben haben.

Wir fragen:
  1. Wie hat sich die Zahl der Bestattungen für mittellose Verstorbene in Stuttgart entwickelt? Wie ist der Umgang mit diesem Bedarf und die Ausgestaltung geregelt?
  2. Gibt es stadteigene Konkretisierungen des § 74, SGB XII oder sind solche geplant?
  3. Wie ist die Grabgestaltung und Grabpflege in diesen Fällen gesichert?

Wir beantragen:

Die Durchführung von Trauerfeiern bleibt auch künftig ein Bestandteil der Kostenübernahme für mittellose Bürgerinnen und Bürger, d.h., die Übernahme beschränkt sich nicht nur auf die reinen Bestattungskosten. Falls notwendig, wird auch für Stuttgart eine entsprechende Konkretisierung getroffen.

Begründung:

Künftig werden wir bei Menschen mit und ohne Ersparnisse vermehrt Bestattungen erleben, bei denen kein Angehöriger mehr dabei sein wird, weil die Menschen allein gelebt haben. Dass heißt aber auch bei sog. mittellosen Menschen nicht, dass es nicht doch Anteilnahme gibt, sei es durch Nachbarn, Freunde und/oder Mitarbeiter von Einrichtungen und Diensten. Wenn dem nicht ein ausdrücklicher Wille des Verstorbenen entgegen steht, muss die Durchführung von Trauerfeiern in jedem Fall gesichert sein.


Manfred Kanzleiter Annette Sawade Monika Wüst
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzende


Marita Gröger Robert Baumstark