Antrag vom 07/09/2008
Nr. 275/2008

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Küstler Ulrike (DIE LINKE.), DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Konzept gegen Kinderarmut

Konzept gegen Kinderarmut

Armut in einer reichen Stadt: Alle Menschen haben Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben und die Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben. Besonders Kinder, die ja noch ihr ganzes Leben vor sich haben, müssen gegen die Armut und die Folgen der Armut geschützt werden. Dabei ist zu bedenken: Arme Kinder leben in armen Familien. Werden nur die Kinder unterstützt, können sie vieles nicht wahrnehmen, wenn die Eltern nicht mitgehen oder unterstützen können. Die Stadt Stuttgart muss das in ihren politischen Möglichkeiten Liegende tun, um Armut und insbesondere Kinderarmut zu bekämpfen. Jede Einzelmaßnahme ist gut. Aber notwendig ist ist ein Konzept mit sofortigen und mit längerfristigen, flächendeckend und zuverlässig Maßnahmen. Die Ziele müssen messbar definiert und in festgelegten Zeiten erreicht werden.
Meine Vorschläge / Forderungen sind:

1. Die Grundversorgung sichern.
Im politischen Bereich - v.a. im Rahmen des Deutschen Städtetags - setzt sich die Stadt bei Bund und Land ein für die Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze, insbesondere für die Anhebung der Sätze für Kinder und Jugendliche. Bei der Einführung der Hartz-Gesetze wurden die Regelsätze für Kinder und Jugendliche gegenüber der früheren Sozialhilfe gekürzt. Mindestens diese Kürzungen müssen schnell zurückgenommen werden. Kinder und Jugendliche müssen mittelfristig eigenständige alters- und entwicklungsgerechte Regelsätze erhalten.

2. Kostenfreies Essen für Kinder aus Familien mit Bonuscard in Krippen, Kitas, Horten und Schulen. Langfristig kostenloses Mittagessen für alle Kinder in den genannten Einrichtungen

3. Einrichtung eines Lernmittelfonds, aus dem alle Kinder aus Familien mit Bonuscard 120 Euro pro Schuljahr erhalten für den Kauf von Schulsachen, die nicht durch die Lernmittelfreiheit abgedeckt sind. Zur realen Sicherstellung der Lernmittelfreiheit muss die Bemessung der Schulbudgets so sein, dass nicht Lernmittel von den Eltern mehr oder weniger freiwillig bezahlt werden müssen (Taschenrechner, Kopien, Arbeitshefte etc.).

4. Zugang zu Bildung und Ausbildung
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung in Krippen und Horten wird fortgesetzt. Für Kinder aus Familien mit Bonuscard sind sie kostenlos. Die Teilnahme an außerschulischen Angeboten der sogenannten Ganztagsschulen mit außerschulischer Betreuung ist kostenlos.
Um die Unterstützung aller Kinder in der Bildung zu sichern, müssen die Einrichtungen eine hohe Qualität haben. Darum müssen die Kernzeitbetreuung, die Verläßliche Grundschule und die Flexible Nachmittagsbetreuung bis zum Jahr 2012 schrittweise ersetzt werden durch Hortangebote, die den Standard der Kinder- und Jugendhilfe garantieren.
In allen Stadtteilen werden formale Ganztagsschulen (Grundschulen und Hauptschulen) eingerichtet, so dass jedes Kind, das es möchte, eine Ganztagsschule mit dem entsprechenden pädagogischen Konzept und Ausstattung besuchen kann.
Für die Hauptschulen wird ein Unterstützungsprogramm organisiert mit dem Ziel, dass kein Kind/Jugendlicher die Schule ohne Abschluss verlässt. Das beinhaltet die Planung und Umsetzung eines Konzepts der interkulturellen Bildung in der Qualität, die dem Jugendhilfeausschuss und dem Schulbeirat mit dem Konzept QUIMS (Qualität in multikulturellen Schulen) vorgestellt wurde.

5. Teilhabe an Kultur und Sport:
Kostenlose Lesekarte für die Stadtbücherei für Bonuscard-Berechtigte. Kostenlose Teilnahme an der Jugendkunstschule, am Jugendtheater, an der Musikschule und an der musikalischen Früherziehung in Kitas. Bereitstellung von Leihinstrumenten. Kostenloser Eintritt in die Schwimmbäder. Übernahme von Vereinsmitgliedschaften für Kinder aus Armutsfamilien. Die ermäßigten Eintritte für die Stuttgarter Philharmoniker, fürs Planetarium und für Museen etc. werden eingefroren, statt sie durch prozentuale Preissteigerungen auch für Arme regelmäßig zu erhöhen.

6. Mobilität ermöglicht gesellschaftliche und kulturelle Beteiligung
Der Zuschuss für das Scool-Abo wird so erhöht, dass der Fehlbetrag zwischen Scool-Abo und Mobilitätsanteil im Hartz-IV-Regelsatz ausgeglichen wird. Der Zuschuss zur Umweltkarte wird so erhöht, dass der genannte Fehlbetrag auch für Erwachsene ausgeglichen wird. Übernahme von Schülerfahrtkosten, die nicht durch das Scool-Abo gedeckt sind.

7. Städtebau und Quartiersmanagement muss Sozialverträglichkeit sichern.
Die Prüfung und Einhaltung der Sozial- und Kinderverträglichkeit muss bei allen städtebaulichen Planungen und Bauvorhaben verbindlich sein und in den Beschlussanträgen an den Gemeinderat dargestellt werden.
In Stadtteilen mit hohem Anteil und Verfestigung von Armut muß ein Quartiersmanagement die Beratung, die Beteiligung der Einwohner/-innen und Kinder, die Schaffung besserer Strukturen (Kita- und Schulangebot, Verkehrsanbindung, Begegnungsmöglichkeiten, soziale Infastruktur etc.) und die Aufwertung des Quartiers unterstützen.

8. Fürsorgeunterkünfte langfristig abschaffen und sozialer Wohnungsbau.
Kinder dürfen nicht in sogenannten Sozialhotels wohnen - auch nicht im Ausnahmefall. Die betroffenen Familien werden innerhalb eines Jahres mit einer Sozialwohnung versorgt. Die Sozialhotels werden bis Ende 2011 aufgelöst. Die Verwaltung hat vor Jahren schon angekündigt, die Unterbringung in Sozialhotels abzubauen, weil sie zur Wohnunfähigkeit der eingewiesenen Bewohner/-innen führen.
Familien mit Kindern in Fürsorgeunterkünften sollten nicht länger als ein Jahr dort leben müssen und spätestens dann in einer Sozialwohnung untergebracht werden. Die Fürsorgeunterkünfte werden im Verlauf von zwei Haushaltsperioden auf einen sozialverträglichen Standard gebracht. Ungeeignete Wohnungen werden nicht mehr belegt und durch Sozialwohnungen ersetzt. Dazu legt die Stadt ein Programm auf, mit dem der SWSG dafür Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Stuttgart vergibt und bewirtschaftet seine Grundstücke sozial gerecht. Solange im Segment der preiswerten Wohnungen großer Mangel herrscht bzw. die Wartelisten für Sozialwohnungen tausende Wohnungssuchende umfassen, werden mehr Wohnungsbaugrundstücke als bisher für den Bau von preiswerten Wohnungen und Sozialwohnungen reserviert.
Für die Betreuung der Bewohner von Sozialhotels und Fürsorgeunterkünften werden unverzüglich vier Stellen für Sozialarbeit geschaffen.

9. Die Personal- und Sachausstattung der städtischen Ämter, die unmittelbar oder durch Querschnittsaufgaben mit der Bekämpfung der Kinderarmut beauftragt sind (Kitas, Schulsozialarbeit, Gesundheitsamt, Allgemeiner Sozialdienst u.a.), wird den zusätzlichen Aufgaben angepasst.

10. Licht und Wärme sichern
Die Stadt Stuttgart verhandelt mit den Energie- und Wasserlieferanten (EnBW) über einen Sozialtarif, der ein Grundkontingent an Strom, Gas und Wasser an Haushalte, die von den Hartz-Regelsätzen leben, kostenlos liefert. Das Kochen, die Beleuchtung und die Heizung der Wohnung sollen garantiert sein.

10. Die Bonuscard verbessern: Schwellenhaushalte neu definieren.
Auf die BonusCard sollen alle Anspruch haben, deren Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt. Wer von den Hartz-Regelsätzen lebt, also lanzeitarbeitslos ist oder Anrecht auf Sozialhilfe hat, fällt darunter. Dann bekommen aber auch Personen, die erwerbstätig sind und wenig verdienen, die Bonuscard. Die Pfändungsgrenze soll ja per Definition erwerbstätigen Menschen das Existenzminimum garantieren.


Ulrike Küstler