Antrag und Anfrage vom 03/07/2002
Nr. 82/2002

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Restmüllheizkraftwerk Stuttgart-Münster

Der StZ vom 05.03.2002 war zu entnehmen, dass die NWS den Neubau der beiden Kessel zurückgestellt haben und stattdessen für 10 Millionen Euro die beiden alten Kessel zu sanieren, um in Münster ca. 300.000 Tonnen p.a. für einen Übergangszeitraum bis 2005 verbrennen zu können.


Wir fragen in diesem Zusammenhang:

1.
Die Stadt Stuttgart einschließlich ihrer Kooperationspartner verfügt selbst rechnerisch nur über eine maximale Menge von 235.000 t/Jahr. Das tatsächliche Aufkommen liegt unter 200.000 t/Jahr. Für wen ist die Differenzmenge gedacht? Gibt es hierüber Vereinbarungen? Wenn ja, zu welchen Verbrennungspreisen?

2.
Wie wirkt sich diese Investition auf den städtischen Verbrennungspreis aus? Liegt der Stadt diesbezügliche eine Prognose vor?

3.
Gemäß § 1 (5) des bestehenden Vertrages zwischen Stadt und NWS sind die Planungen im vorhinein mit der Stadt abzustimmen. Hat die Stadt ihr Einvernehmen zu diesen Planungen bereits erteilt?

4.
Werden die Planungen für den Neubau der beiden Müllkessel parallel dazu weiterbetrieben?
Falls ja, wer trägt das Planungsrisiko für den Fall, dass das Erneuerungsprojekt nicht realisiert werden sollte? Gibt es eine Zusage über eine Kostenbeteiligung der Stadt?


Wir beantragen, die Beantwortung der Fragen im Rahmen einer Berichterstattung zu diesem Thema in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 20.03.2002 durch die zuständige Verwaltung und einen Vertreter der NWS vorzunehmen.





Michael Föll Klaus Rudolf Philipp Hill
Fraktionsvorsitzender