Antrag vom 07/01/2002
Nr. 226/2002

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion, FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Degerloch, Bereich Epple-/Löwenstraße

Auf dem Grundstück Epplestraße 14 betreibt die Firma Lidl derzeit einen Lebensmittel-Markt mit Nutzfläche. Die Marktgröße ist für einen Lebensmittel-Einzelhandelsbetreib, dessen Sortiment die Grundversorgung sicherstellen soll, völlig unzureichend. Ein Betrieb dieser Art kann nach den heutigen Anforderungen nur dann wirtschaftlich geführt werden, wenn er mindestens eine Nutzfläche von 700 m² und günstige Lager- und Andienungsmöglichkeiten hat.

Die geringe Betriebsgröße führt dazu, dass der Lidl-Markt derzeit außerhalb der üblichen Logistik der Firma Lidl täglich mit Kleinlastern angefahren werden muss und es trotzdem immer wieder zu Warenengpässen kommt.

Mit Rücksicht auf dieser Schwierigkeiten hat die Firma Lidl mitgeteilt, dass sie nur dann bereit sei, den Ende 2002 auslaufenden Mietvertrag zu verlängern, wenn ihr in Aussicht gestellt werden kann, dass kurzfristig ein neuer Markt mit einer Fläche von ca. 700 m² und verbesserten Andienungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt wird. Der Eigentümer des Grundstücks hat daraufhin eine Planung entwickelt, die im Erdgeschoss einen Lebensmittel-Einzelbetrieb mit 650 m² Nutzfläche und 3 Bürogeschosse vorsieht.

Die Höhenentwicklung sowie die Gebäudetiefe ist dabei der Umgebungsbebauung, insbesondere die Bebauung entlang der Epplestraße angepasst. Das Stadtplanungsamt hat in mehreren Vorgesprächen zu erkennen gegeben, dass es die Notwendigkeit einer Neuplanung akzeptiert und auch den Bürogeschossen unter städtebaulichen Gesichtspunkten zustimmen könne, wenn die Gebäudetiefe auf etwa 12 m reduziert wird.

Das Stadtplanungsamt hat angeregt, einen entsprechenden Bauantrag im Wege der Befreiung von den Festsetzungen der Baustaffel 4 zu genehmigen. Um planungsrechtlich eine klare Rechtsgrundlage für die Baugenehmigung zu erhalten, wird ein Bebauungsplanverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan benötigt.

Der Eigentümer würde die entsprechenden Vorarbeiten leisten, d.h. den Bebauungsplan in Abstimmung mit den Nachbarn und dem Stadtplanungsamt auszuarbeiten. Er ist auch bereit, im Rahmen eines noch abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrages eine Bauverpflichtung für das Grundstück zu übernehmen.

Diese Angelegenheit ist sehr eilbedürftig. Wenn der Firma Lidl nicht bis zum Herbst d.J. signalisiert werden kann, dass begründete Aussicht besteht, dass im Laufe des Jahres 2003 der neue Markt realisiert werden kann, so ist zu erwarten, dass Lidl den Standort Degerloch aufgibt. Dies wäre für die Nahversorgung im Stadtteil Degerloch ein nicht mehr wieder gutzumachender Verlust.


Wir beantragen,

diese für den Stadtbereich Degerloch dringende Entscheidung im Ausschuss für Umwelt und Technik auf einen der nächsten Sitzungen zu behandeln und zu entscheiden.




Michael Föll Robert Kauderer Rolf Zeeb
Fraktionsvorsitzender CDU Stv. Fraktionsvorsitzender FW Fraktionsvorsitzender FDP




Klaus Rudolf Roland Schmid