Anfrage vom 02/11/2001
Nr. 72/2001

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Werwigk-Hertneck Corinna (F.D.P./DVP)
Betreff

Dienstleistungen des Jugendamtes in Unterhaltssachen

Es gibt viele Kinder in Stuttgart, deren Väter keinen Unterhalt oder Unterhalt nur schleppend bezahlen.
Die Kinder können mit ihren Müttern deshalb Rechtsanwälte einschalten oder die Hilfen des Jugendamtes in Anspruch nehmen.

Rechtsanwälte machen Kindesunterhalt geltend und fordern die Väter auf, den anerkannten Unterhaltsbetrag zu bezahlen und auch schriftlich im Rahmen eines sogenannten Unterhaltstitels schriftlich anzuerkennen. Ein Unterhaltstitel kann kostenfrei als Jugendamtsurkunde beim Jugendamt erstellt werden, was derzeit aber ausserordentlich lange dauern soll (drei Monate ?). Bis dahin kann eine Zwangsvollstreckung nicht eingeleitet werden. Die Kinder und ihre Mütter haben Angst, dass Zahlungen verschleppt werden und überlegen sich deshalb die Einschaltung der Familiengerichte.

Das Jugendamt kann auch Unterhalt für diese Kinder geltendmachen, die Väter zur Erstellung von Jugendamtsurkunden als Unterhaltstitel auffordern, die Zwangsvollstreckung (z.B. Gehaltspfändung) einleiten und Strafanzeigen erstatten, wenn doch kein Unterhalt bezahlt wird.
Es ist nicht bekannt, wie konsequent berechtigte Unterhaltsansprüche über das Jugendamt durchgesetzt werden und wieviele Strafanzeigen wegen des Verdachts der Unterhaltspflichtverletzung tatsächlich eingereicht werden.

Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie lange muss ein Vater derzeit warten bis er einen Termin zur Beurkundung
eines Unterhaltstitels beim JA erhält?
2. Für wieviele Kinder wurde im Jahr 2000 Unterhalt über das JA geltendgemacht
(auch über die Unterhaltsvorschusskasse)?
3. In wie vielen Fällen wurde der geltendgemachte Unterhalt bezahlt?
4. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2000 Strafanzeigen erstattet?



Corinna Werwigk-Hertneck
Stv. Fraktionsvorsitzende