Antrag vom 06/30/2000
Nr. 471/2000

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion, F.D.P./DVP-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Aufhebung der Stellplatzbeschränkungsbereiche in Stuttgart (GRDrs 594/2000)

Es wird die nachstehende Änderung des Beschlussanstrages GRDrs 594/2000 beantragt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, zügig die Rechtsverfahren zur Aufhebung der seitherigen Stellplatzbeschränkungsbereiche in Stuttgart einzuleiten.

2. Die Verwaltungsvorschrift (VwV) Stellplätze des Landes Baden-Württemberg von 1996 wird zukünftig einheitlich im gesamten Stadtgebiet angewandt.

3. Wird zwischen den zuständigen Ämtern und der jeweiligen Bauherrschaft kein Konsens über Ausnahmen erzielt, ist dem Ausschuss für Umwelt und Technik der Sachverhalt zur Entscheidung vorzulegen.


Begründung:

Die einschlägige Verwaltungsvorschrift des Landes ist eine ausreichende Rechtsgrundlage, um die Stellplatzthematik zu regeln. Sie gibt Investoren Planungssicherheit und der Gemeinde als Trägerin der Planungshoheit ausreichend Flexibilität, um Abweichungen im Einzelfall flexibel zu entscheiden. Der Qualität des ÖPNV-Anschluss wird durch die Minderung der Stellplatzverpflichtung um bis zu 30% auf der Grundlage eines Punktsystems berücksichtigt.



Michael Föll Roland Schmid MdL
Fraktionsvorsitzender der CDU




Jürgen Zeeb Rolf Zeeb
Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion