Haushaltsantrag vom 10/28/2003 | Nr. 471/2003 |
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen Küstler Ulrike (PDS), PDS im Stuttgarter Gemeinderat |
Betreff Erhöhung der Grundsteuer B |
Antrag:
Der Grundsteuerhebesatz B der Stadt Stuttgart wird für die Zeit des Doppelhaushaltes 2004/2005 um 25 Punkte erhöht auf 470 Punkte.
Begründung:
Der Grundsteuerhebesatz wurde 1998 um 25 Punkte herabgesetzt.
Die Grundsteuer B wird zu 48 Prozent von der Wirtschaft bezahlt. Die Stadt bietet der Wirtschaft zahlreiche Leistungen durch Schaffung und Erhaltung einer guten Infrastruktur, und sie bietet einen attraktiven Standort für die Unternehmen und ihre Beschäftigten. Dadurch stieg und steigt der Wert von Grundstücken erheblich. Stuttgart liegt hierin bundesweit mit an der Spitze; der Grundsteuerhebesatz in Stuttgart liegt bei den Vergleichsstädten im hinteren Drittel.
Der Anteil aus Mietwohnungen am gesamten Grundsteueraufkommen beträgt weniger als 18 Prozent (siehe „Aufkommensentwicklung der Realsteuern 1991–2000“ des Steueramtes). Die Umlage auf die einzelnen Mietparteien führt nicht zu hohen Belastungen. Arme Mieterinnen und Mieter sind geschützt durch das Wohngeld.
Angesichts der Kassenlage der Stadt müssen auch die Wirtschaft und die Grundstückseigentümer einen angemessenen Beitrag leisten.
Die Grundsteuer für die landwirtschaftlich und gartenbau-betrieblich genutzten Grundstücke (Grundsteuerhebesatz A) soll nicht erhöht werden.
Ulrike Küstler