Antrag vom 08/15/2003
Nr. 221/2003

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Fristen für die Beantwortung von Anfragen und Anträge durch Stadträtinnen und Stadträte

Nach § 27 Abs. (2) der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart (GOG) vom 8. April 1976 – zuletzt geändert am 11. Dezember 1997 – heißt es: “Schriftliche Anfragen beantwortet der Oberbürgermeister –sofern es der Gegenstand der Anfrage zuläßt – innerhalb von 4 Wochen...”.

Diese Formulierung, die zwar im Unterschied zur Ursprungsfassung eine Frist vorsieht, ist – nicht zuletzt wegen ihrer Öffnungsklausel - allerdings für die tägliche Arbeit unserer Meinung nach zu vage.

In der Landesverwaltung gelten ganz klare Regeln, an die alle Beteiligten gebunden sind (Anträge und Briefe von Abgeordneten müssen innerhalb von 3 Wochen, Anfragen innerhalb von 6 Wochen schriftlich beantwortet sein. Ist absehbar, dass die Beantwortung innerhalb der vorgegebenen Frist nicht möglich ist, muss ein Antrag m. d. B. um Fristverlängerung von der Amtsspitze an den Landtagspräsidenten ergehen mit präziser Angabe des Datums, bis zu dem die Beantwortung möglich ist).

Nachdem sich dieses Verfahren seit Jahren bewährt und zudem zu einer größeren Transparenz der einzelnen Verfahrensschritte geführt hat,

beantragen wir:

Der § 27 der Geschäftsordnung des Gemeinderates wird – ähnlich dem Verfahren in der Landesverwaltung –präzisiert, sodass für Antragstellerinnen und Antragsteller klar ist, wann sie mit einer Antwort rechnen können oder dass gegebenenfalls eine Fristverlängerung (bis wann?) zur sachgerechten Beantwortung notwendig erscheint.

Dabei geht es nicht vorrangig um möglichst kurze Fristen, was angesichts des permanenten Personalabbaus (Verschlankung der Verwaltung) bei gleichbleibenden Aufgabenanforderungen gar nicht machbar wäre, sondern um mehr Transparenz und Übersichtlichkeit.







Rolf Zeeb Ingrid Saal-Rannacher
Fraktionsvorsitzender