Antrag vom 05/30/2001
Nr. 246/2001

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Sozialhilfebezug und Ausbildung
- das Problem mit § 26 BSHG

Im soeben verschickten Jahresbericht von "JobConnections" wird sehr deutlich angesprochen, dass die derzeitige Fassung des § 26 BSHG jungen Menschen im Sozialhilfebezug häufig eine Berufsausbildung verschließt. Konkret: Wer einen Ausbildungsvertrag mit der entsprechenden Ausbildungsvergütung abschließt, erhält - auch wenn er bereits im eigenen Wohnraum lebt und ein Kind erzieht - keine aufstockende Sozialhilfe mehr. Die Höhe der Ausbildungsvergütung liegt jedoch oft unter dem Sozialhilfesatz, häufig wird deshalb offenbar trotz guter Arbeitsmarktlage eine Ausbildung nicht begonnen oder es müssen sehr umwegige Verknüpfungen über spezielle Programme gewählt werden, bei denen die Plätze meist kontigentiert sind oder nur bestimmte Gruppen zugelassen werden. Über den Wert einer soliden Berufsausbildung sind sich jedoch dann wieder alle Berichte zu Armutsgefährdung und Langzeitarbeitslosigkeit einig. Auch im späteren Leben ist es so, dass sich die Startchancen in neue und andere Berufsfelder für Menschen mit beruflichen Abschlüssen leichter gestalten als für Ungelernte.

Wir beantragen deshalb:
  1. Der Jahresbericht von "JobConnections" wird Tagesordnungspunkt der gemeinsamen Sitzung von Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss am 18. Juni 2001.
  2. Die Verwaltung stellt ergänzend dar, welche Bemühungen derzeit z.B. über den Städtetag bestehen, § 26 des BSHG so zu gestalten, dass er nicht als Ausbildungshemmnis fungiert.
  3. Da es in der derzeitig guten Arbeitsmarktlage auch um rasches Handeln geht, macht die Verwaltung zudem Handlungsvorschläge für einen "Stuttgarter Übergangsweg", der bis zu einer bundeseinheitlichen Lösung sofortiges Handeln ermöglicht.




Dr. Rainer Kußmaul Edeltraud Hollay Manfred Kanzleiter
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvors. Stv. Fraktionsvors.



Marita Gröger Gisela Abt