Antrag vom 04/04/2005
Nr. 103/2005

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

FDP-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Fußball-WM 2006: Sperrzeit in der Gastronomie modifizieren!

Während der Sperrzeit muss der Gastwirt sein Lokal geschlossen halten. Bei einem Verstoß drohen dem Wirt, aber auch den Gästen, Bußgelder. Die Sperrzeit ist in § 18 Bundesgaststättengesetz geregelt. Dieses ermächtigt die einzelnen Bundesländer, eigene Sperrzeiten festzusetzen. Was zur Folge hat, dass in den Bundesländern zum Teil völlig unterschiedliche Sperrzeiten gelten. § 9 Gaststättenverordnung Baden-Württemberg legt eine allgemeine Sperrzeit von 02.00 Uhr bis 06.00 Uhr (Freitag und Samstag von 03.00 Uhr bis 06.00 Uhr) fest.

Ein Vorstoß der FDP/DVP-Landtagsfraktion fordert nun, die Sperrzeitenregelung für das Hotel- und Gaststättengewerbe völlig abzuschaffen. Der Ministerpräsident in spé, Günther Oettinger, kündigte an, sich nach seiner Wahl mit diesem Thema ergebnisoffen zu beschäftigen. Wir befürchten, dass eine Entscheidung bis zur Fußballweltmeisterschaft 2006 nicht getroffen werden kann.

Daher beantragen wir:
  1. Die Verwaltung hebt die Sperrzeit für die Dauer der Fußballweltmeisterschaft vom 09. Juni bis 09. Juli 2006 in weniger bewohnten Stuttgarter Innenstadtbereichen - wie auch nach Einschätzung der örtlichen Gegebenheiten in den Außenbezirken - auf.
  2. Über großzügige Sperrzeitverkürzungen oder -aufhebungen in den Außenbereichen z.B. bei Sportvereinen soll im Einzelfall entschieden werden.
  3. Die Erteilung der Sperrzeitverkürzung für diesen Zeitraum ist für die Adressaten unentgeltlich.




Rolf Zeeb Günther Willmann
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender