Anfrage vom 04/14/2005
Nr. 125/2005

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Dr. Nopper Klaus (CDU), Pfau Ursula (CDU), Ripsam Iris (CDU)
Betreff

Mehr und bessere Spielplätze durch Einbeziehung von Wohnungsbaugesellschaften und Bauträger

Die Landesbauordnung (LBO § 9 II) enthält gesetzliche Vorgaben bezüglich der Herstellung von Spielplätzen bei der Errichtung von größeren Wohngebäuden bzw. Wohnanlagen (Mindeststandard). Diese Spielplätze werden "nur" für die Bewohner gebaut, obwohl sie meist öffentlich zugänglich und gemeinschaftlich mit anderen Kindern genutzt werden. Die Erfahrung zeigt, dass diese "Spielplätze" oft lieblos, teilweise phantasielos angelegt und wenig gepflegt werden.
Das Garten- und Friedhofsamt hat große Erfahrung mit Spielplätzen, sowohl mit der Planung, dem Bau als auch mit der Pflege. Immer wieder werden von den Eltern naturnahe oder teilweise naturnahe Spielplätze gewünscht, die auf öffentlichen Spielflächen weniger gebaut werden. Durch eine stärkere Zusammenarbeit mit Bauträgern und Wohnungsbaugesellschaften und dem GBA bei der Planung, Gestaltung und Umsetzung durch Bewohner- bzw. Nutzerbeteiligung könnten schönere Spielplätze, auch naturnahe für die Kinder entstehen und zu pfleglicherem Umgang mit dem Spielplatz führen.

Wir beantragen:

- Die Verwaltung berichtet über Erfahrungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit Bauträgern und Wohnungsbaugesellschaften bei der Errichtung öffentlich zugänglichen Spielplätzen unter Anrechnung der nach LBO notwendigen Flächen?

- Es entstehen in nächster Zeit in Stuttgart mehrere größere Wohngebäude oder Siedlungen, bei denen von privat auch öffentlich zugängliche Spielplätze gebaut werden müssen.
Das GBA nimmt mit den zuständigen Bauträgern Kontakt auf, um den oben berichteten Sachverhalt eventuell beispielhaft umzusetzen und berichtet über den "Erfolg".





Dr. Klaus Nopper Ursula Pfau Iris Ripsam