Anfrage
vom
10/18/2002
Nr.
363/2002
Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Behindertengleichstellungsgesetz - Barrierefreies Verwaltungshandeln
Das im Bundesgesetzblatt im April dieses Jahres veröffentlichte Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) hat das Ziel, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten.
Abschnitt 2 des Gesetzes regelt die Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit. Barrierefreiheit meint neben baulichen Maßnahmen auch die Anwendung von Systemen der Informationsverarbeitung sowie akustischen und visuellen Informationsquellen.
Wir fragen
die Verwaltung und bitten um Beantwortung in einer der nächsten Sitzungen des Gesundheitsausschusses:
1. Inwieweit wird das Interimsrathaus, die Bundesbahndirektion, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung wie auch der Bürgerinnen und Bürger barrierefrei gestaltet sein? Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen?
2. Inwieweit ist die Barrierefreiheit für Hör- und Sehbehinderte sichergestellt, die vom Verwaltungshandeln berührt sind? Stehen ausreichend geeignete Medien (Tonkassettten, Blindenschrift) sowie Gebärdendolmetscher/-innen zur Verfügung?
3. Liegen seitens der Verwaltung Richtlinien vor, falls städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Arbeitsassistenz beantragen wollen?
Dr. Maria Hackl Robert Baumstark