Antrag und Anfrage vom 12/04/2000
Nr. 739/2000

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Welt-Aidstag - Schutz der Bevölkerung vor "importiertem" Aids

Im Rahmen der Berichterstattung zum Welt-Aidstag am 01.12.2000 wurde ein düsteres Bild von der gegenwärtigen Lage dieser tödlichen Infektionskrankheit gezeichnet.
Vor allem in Ländern Schwarzafrikas ("Jeder dritte junge Afrikaner wird Aids erliegen"), aber auch in Indien und Südostasien steigen die Zahlen von Aidstoten und Neuinfektionen in teilweise rasanter Weise an.
Selbst in Ländern der ehemaligen Sowjetunion ist von einer alarmierenden Zunahme der Infektionen die Rede. Die Dunkelziffer bei dieser Infektionskrankheit ist erfahrungsgemäß als hoch anzusehen, da durch die lange Inkubationszeit viele von ihrer Infektion nichts wissen. Selbst in den Industrienationen kann noch längst nicht von einer Entspannung der Lage gesprochen werden.

Für die Republikaner stellt sich hier die Frage des Schutzes der Bevölkerung vor dieser Krankheit als wesentliche Aufgabe staatlicher Gesundheitsfürsorge und als Maßgabe des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 GG.
Unter diesem Gesichtspunkt ist im übrigen auch die Zunahme von Hepatitis Infektionen zu sehen.

Gegenstand dieser Anfrage sollen nicht die verschiedenen staatlichen und sonstigen Informations- und Präventionsangebote sein, sondern der Schutz der Bevölkerung und die Vorgehensweise bei bereits bestehender Infektion von Personen aus dem Ausland. Nach weiteren Pressemeldungen liegt der Infektionsgrad in Stuttgart 4fach über dem Landes- durchschnitt und 2fach über dem Bundesdurchschnitt.

Außerdem wird berichtet, daß Einwanderer inzwischen die zweitgrößte Gruppe der neu gemeldeten Aids Infektionen darstellen.

Aktueller Anlaß ist der Fall eines US Amerikaners, der vermutlich mehrere junge Frauen in Stuttgart und der Region wissentlich mit Aids infiziert hat. Dieser Fall zeigt deutlich, daß keine ausreichende staatliche Kontrolle bei der Einreise von Ausländern erfolgt. Dies gilt vor allem für Personen aus nicht EU Ländern, für die das Schengener Abkommen nicht gilt.
Auch in diesem Zusammenhang kann man von einer beachtlichen Dunkelziffer ausgehen.
Der vorliegende Fall ist zudem dazu geeignet, einen sogenannten Schneeballeffekt bei Folgeinfektionen auszulösen - mit verheerenden Wirkungen.



Wir fragen an:
  1. Welche statistische Materialien liegen über den Infektionsgrad von Ausländern bei Aids hier in Stuttgart vor?
  2. Welche Aidskontrolle findet bei diesem Personenkreis bei der Einreise statt?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, neben Prävention und Information den Schutz der Bevölkerung vor einer Infektion ganz allgemein zu gewährleisten?
  4. Wie werden eingereiste Personen bei Feststellung der Infektion ausländerrechtlich behandelt und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
  5. Wie wird die als besonders gefährlich einzuschätzende Gruppe ausländischer Prostituierter beiderlei Geschlechts behandelt?


Wir beantragen:
  1. Die Stadt Stuttgart fordert zum Schutz der Bevölkerung von allen Personen aus Nicht EU Ländern, die sich länger als 3 Monate in Stuttgart aufhalten, einen aktuellen Nachweis über einen erfolgten Aidstest
  2. Bei Weigerung bzw. positivem Ergebnis ist der Betroffene gem. § 45, Abs.1 i.V.m. § 46, Nr. 5 Ausländergesetz auszuweisen, da davon ausgegangen werden muß, daß der Betroffene durch sein Verhalten die öffentliche Sicherheit gefährdet bzw. durch den Ausbruch der Krankheit mittellos i.S.v. § 46, Nr.6 Ausländergesetz zu werden droht






Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher