Küstler Ulrike (DIE LINKE.PDS), DIE LINKE.PDS im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff
HH: Standards der Flüchtlingsbetreuung
Standards der Flüchtlingsbetreuung
Nach dem Stuttgarter Modell wurden in den Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr als 50 Personen untergebracht, um die Integration der Flüchtlinge im Stadtteil zu erleichtern. Diese Zahl wurde aufgegeben, als vor 15 Jahren aufgrund kriegerischer Auseinandersetzungen ein enormer Zustrom von Flüchtlingen stattfand. Dieser Zustrom ist nun sehr stark gesunken, es besteht kein Anlass mehr, die Zahl 50 pro Unterkunft zu überschreiten.
Der Betreuungsschlüssel für Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften wird für die Haushaltsjahre 2006/2007 auf 1:120 festgelegt.
Es gibt keine weiteren Umzüge aus Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünfte.
Die integrativen Maßnahmen der Anschlussunterbringung werden von der Stadt Stuttgart durchgeführt und bezahlt.
Für akut kranke Flüchtlinge wird in den Gemeinschaftsunterkünften ein besonderes Krankenzimmer mit eigener Sanitärzelle bereitgestellt.
In den Gemeinschaftsunterkünften wird für Schulkinder ein spezieller Lernraum eingerichtet. Das Lernen in Räumen, die von mehreren Erwachsenen und Kindern bewohnt werden bzw. nicht dafür eingerichtet sind, ist erschwert.
Die Stadt Stuttgart übernimmt für jedes Flüchtlingskind wahlweise den Beitrag zu einem Sportverein, zur Jugendkunstschule oder Musikschule o.ä. Die Stadt richtet einen Fonds für die (u.U. leihweise) Bereitstellung von Sportkleidung oder Instrumenten ein.
Die Unterbringungskosten, die Flüchtlinge für Wohnungen oder Gemeinschafts- unterkünfte bezahlen müssen, wenn sie Arbeit haben, dürfen die Kosten für vergleichbare Objekte nach dem Mietspiegel nicht übersteigen. Es ist nicht das Verschulden der Flüchtlinge, dass sie nicht selber Wohnungen mieten dürfen/können.