Antrag und Anfrage vom 09/22/2009
Nr. 331/2009

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Luftreinhaltung: Schutz vor Feinstaub geht nur mit Taten.

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das Land Baden-Württemberg die Stuttgarter besser vor Feinstaub schützen muss. Der Luftreinhalte- und Aktionsplan reicht nicht aus und die gesetzlich festgesetzten Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit werden seit Jahren nicht eingehalten.
Gerade mal um drei Prozent ist die Feinstaubbelastung seit der Einführung der Umweltzone im März 2008 gesunken. Ein geringer Erfolg angesichts der vielen zusätzlich aufgestellten Schilder im Stadtgebiet und der zu Hunderttausenden verkauften Aufkleber.
Die Maßnahme „Kehrmaschine“ ist grandios gescheitert und das Lkw-Durchfahrtsverbot wurde vom Regierungspräsidium wieder aufgehoben mit Argumenten, die der Normalbürger nicht versteht.
Die Grenzwerte für die Luftreinhaltung werden im Januar 2010 verschärft. Dass diese Grenzwerte, insbesondere die Stickoxide, eingehalten werden, ist unwahrscheinlich.
Damit die Gesundheit der Stuttgarter Bürger geschützt wird, müssen deshalb Maßnahmen her, die eine Wirkung zeigen.
Vielleicht führen unsere Hartnäckigkeit und die Wiederholungen unserer Forderungen und Fragen doch noch zu einem Erfolg für den Gesundheitsschutz.


Wir fragen an:

1. Welche Maßnahmen im Luftreinhalte- und Aktionsplan haben sich nach den bisherigen Erfahrungen als nicht tauglich erwiesen, die Grenzwerte einzuhalten, und sind deshalb im Maßnahmenkatalog zu streichen?

2. Stimmen die Vorgaben und Annahmen bei der Berechnung der Auswirkungen der Umweltzone im Luftreinhalte- und Aktionsplan noch mit der Realität, d.h. mit den realen Fahrverboten und Fahrleistungen, überein?


Wir beantragen:

1. Die Stadt Stuttgart fordert vom Regierungspräsidium Stuttgart die Wiedereinführung
a. des Durchfahrtsverbots für LKWs;
b. ein Tempolimit von 100 km/h auf Stuttgarter Autobahnen;
c. ein Tempolimit von 50 km/h auf allen Bundesstraßen auf städtischem Gebiet.

2. Ein Tempolimit für „städtische“ Straßen:
a. 40 km/h auf Vorbehaltstraßen in Wohngebieten;
b. 30 km/h auf allen anderen Straßen in Wohngebieten.

3. Ein zeitliches Vorziehen der Fahrverbote in der Umweltzone Stuttgart für Fahrzeuge mit roter Plakette auf 2010 und mit gelber Plakette auf 2011.

4. Eine Geschwindigkeitsreduzierung im besonders belasteten Bereich Neckartor auf Tempo 30.

5. Eine Anpassung der Parkgebühren in Stuttgart um mindestens den Prozentsatz, um den die VVS-Tarife erhöht werden.

6. Die Verwaltung bereitet ein Konzept für eine Parkraumbewirtschaftung im gesamten Innenstadtgebiet vor.


Peter Pätzold Werner Wölfle