Uhl Reinhold (CDU), Schmid Roland (CDU), Ripsam Iris (CDU), Barg Stefan (CDU)
Betreff
Städtischer Führerschein - Beschluss ohne Vollzug?
In den vergangenen Haushaltsplanberatungen wurde beschlossen, den städtischen Führerschein, den die CDU als überflüssigen Bürokratismus und sinnlose Ausgabe erkannte, abzuschaffen. In der Stellungnahme der Verwaltung vom 11.11.2005 (GRDrs 1228/2005) wird entsprechend neu geregelt, dass für die Führerscheinklasse III der städtische Führerschein ersatzlos gestrichen wird. Spätestens bis zum 1. Juli 2006 soll, so die Stellungnahme, die neue Regelung in Kraft treten.
Die Praxis scheint aber die alte geblieben zu sein. Bis heute setzt die Verwaltung – die zuständige Stelle des AWS (Eigenbetrieb Abfallwirtschaft) – die städtische Fahrerlaubnis für das Fahren eines städtischen Fahrzeugs explizit voraus.
Wie ist das zu verstehen? Ist der AWS von dem Gemeinderatsbeschluss aus den Haushaltsberatungen nicht in Kenntnis gesetzt worden? Oder nimmt man es einfach mit dem Vollzug des Beschlusses nicht so genau?
Wir beantragen:
Der Vollzug des Beschlusses wird umgehend nachgeholt.
Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat im Verwaltungsausschuss am 22. November 2006, wie und bis wann die Umsetzung der beschlossenen Maßnahme erfolgt.
Weiter berichtet die Verwaltung am 22. November – wie in besagter GRDrs angekündigt (“bis Sommer 2006”! – ob und in welcher Höhe sich durch den Wegfall des städtischen Führerscheins konkrete Einsparungen im städtischen Haushalt erzielen lassen.
Reinhold Uhl Roland Schmid Iris Ripsam
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende