Antrag
vom
04/08/2002
Nr.
123/2002
Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
Dr. Löffler Reinhard (CDU), Kirchner Oliver (CDU)
Betreff
Inverse Auktionen im öffentlichen Beschaffungsverfahren
Die EG-Kommission hat in einer Mitteilung vom 11.03.1998 festgestellt, dass bei komplexen und in der Entwicklung begriffenen Märkten, wie z.B. der Telekommunikation und Informationstechnologie, die Auftraggeber zwar ihren Bedarf kennen, aber im Vorhinein nicht die beste technische Lösung identifizieren können, um ihn zu decken. In solchen Fällen würden sich Diskussion über den Auftrag und ein Dialog zwischen Auftraggeber und Anbieter als notwendig erweisen. Die Kommission schlägt daher vor, den derzeitigen Wortlaut der Richtlinien abzuändern und das Verhandlungsverfahren durch ein “neues Vergabeverfahren” zu ersetzen, welches sie “wettbewerblichen Dialog” nennt. Die Kommission will die Möglichkeit der öffentlichen Auftragsvergabe durch das innovative Vergabeverfahren “Online Auktion” erweitern.
In der Privatwirtschaft z.B. bei DaimlerChryler haben sich bereits sog. “Inverse Auktionen” als Ergänzung zum etablierten Beschaffungsverfahren etabliert. Die inverse Auktion dient dabei einer dynamischen Preisfindung und beschreibt den Bietprozess von Anbietern auf einen ausgelobten Bedarf eines Beschaffers. Damit steigern bei einer inversen Auktion potentielle Lieferanten um den Bedarf eines Kunden. Im Gegensatz zu traditionellen Verkaufsauktionen steigt hier nicht der Preis im Lauf einer Auktion sondern sinkt mit jedem neuen Angebot. Hierzu werden die die Leistung beschreibenden Kriterien sowie die Regeln zum Ablauf und Dauer der Auktion vor Beginn festgelegt.
Für die Beschaffung der öffentlichen Hand führt das Auktionsende nicht automatisch zur Vergabe an den Auktionsgewinner. Angebotseröffnung, Bewertung und Zuschlag erfolgen mit der Vergabe erst im nächsten Schritt mit der Beschaffungsentscheidung. Damit bleibt für die Beschaffung der öffentlichen Hand die Möglichkeit erhalten, auch unter Einsatz inverser Auktionen einen Auftrag an das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.
Mit dem Einsatz inverser Auktionen in der Privatwirtschaft werden vorrangig Preisvorteile für die Beschaffer verbunden, die auch für die öffentliche Hand erwartet werden. Die bisherigen Erfahrungen der öffentlichen Hand in den USA erlauben die Annahme von Preisersparnissen in Höhe von fünf bis fünfzhen Prozent, was von Auktionsdienstleistern auch bestätigt wird.
Antrag:
Die Verwaltung prüft die rechtliche und technische Möglichkeit, solche inverse Auktionsdienstleistungen für ausgewählte Beschaffungsvorgänge nutzbar zu machen und testet die Effizienz dieses Verfahrens in einem Pilotprojekt.
Dr. Reinhard Löffler Oliver Kirchner