Anfrage vom 03/06/2002
Nr. 87/2002

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Sitzung des Gemeinderats am 21.02.2002, Tagesordnungspunkt 4 - Wechsel im JHA

Beim obigen Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Gemeinderats ging es um einen Wechsel bei den stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 4 der Satzung für das Jugendamt.
Vor der erfolgten Wahl wurden von uns zwei konkrete Fragen gestellt, die nicht beantwortet wurden.

Wir fragen an gemäß Wortprotokoll:

"... wir haben den Eindruck, daß hier im Jugendhilfeausschuß nämlich eine regelrechte Caritas-Fraktion entsteht, die mit führenden Personen aus Gemeinderat und Caritasverband besetzt wird. Und da sehen wir doch das Problem, daß hier ein Interessenskonflikt und auch Abhängigkeiten hier vorprogrammiert sind. Und wir möchten auch in diesem Zusammenhang die Frage stellen, ob ... Herr Ahlert als früherer langjähriger leitender Mitarbeiter der Stadtverwaltung und zuletzt als Betriebsleiter des ELW hier die notwendige Distanz und Unabhängigkeit besitzt, zumal Herr Ahlert vor nicht einmal zwei Jahren durch die Privatisierung des ELW (Anm. Managements) zum Wechsel zum Caritas bewogen worden sein dürfte."

Außerdem fragen wir an, ob der Stadtverwaltung bei Wahlvorschlägen Externer ein Vetorecht zusteht?

Wir weisen ergänzend darauf hin, daß dieses Thema im VA "aus Zeitgründen" nicht vor- beraten wurde, obwohl hier wie das Wahlergebnis zeigt offenbar Beratungsbedarf be- standen hat. Die Wahl eines externen stimmberechtigten Mitgliedes eines beschließenden Ausschusses des Gemeinderats ist keine Formalie, wie in der Sitzung so dargestellt, da ein solches Mitglied de facto einem Gemeinderat gleichgestellt ist und für die Stadt bindende Entscheidungen mitzutreffen berechtigt ist.





Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher