Antrag vom 11/28/2000
Nr. 717/2000

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Revitalisierung der Stadtteile der 50er bis 70er Jahre - "Die soziale Stadt" -
Weiteres Vorgehen

1. Ein wichtiger politischer Schwerpunkt:
Revitalisierung der Stadtteile der 50er und 70er Jahre

"Die Neubaugebiete der 50er bis 70er Jahre waren bei ihrem Erstbezug gefragte Adressen, insbesondere für junge Familien. Die Stadtteile waren attraktiv, weil die Neubauwohnungen eine gute Qualität aufwiesen, relativ schnell alle notwendigen Infrastruktureinrichtungen zur Verfügung standen und die Einwohnerschaft i.d.R. durch bürgerschaftliche Aktivitäten eine eigene Identität entwickeln konnte.
In der Zwischenzeit ist jedoch zu spüren, dass Anstrengungen aller Beteiligten erforderlich sind, damit problematische Entwicklungen nicht überhand nehmen. Dies betrifft sowohl die bauliche Seite, als auch die sonstigen Voraussetzungen für ein spannungsfreies Zusammenleben. Nicht zuletzt muss bei notwendigen Überlegungen auch das Image der Stadtteile ins Auge gefasst werden."

Der Inhalt dieses Zitats aus dem Antrag der SPD-Fraktion vom 19.11.1998 wurde inzwischen vielfach bestätigt. Alle Fachleute und eine große Zahl betroffener Einwohnerinnen und Einwohner sind der Auffassung, dass ein wesentlicher Handlungsbedarf gegeben ist. Die durch unseren Antrag initiierten Untersuchungen und die eingeleiteten Maßnahmen zeigen, dass die Stadt Stuttgart den richtigen Weg eingeschlagen hat. Noch ist jedoch nicht allen Beteiligten klar, dass es sich bei der Revitalisierung der betroffenen Wohngebiete um eine der großen Herausforderungen der Stadtentwicklung in Stuttgart handelt. Vom Erfolg hängt viel ab. Angesichts der demografischen Entwicklung und der veränderten Anforderungen des Arbeitsmarktes unter den Bedingungen der Globalisierung geht es nicht zuletzt um das friedliche Zusammenleben in unserer Stadt und um ihre Zukunftsfähigkeit.

Notwendig sind zweifellos auch erhebliche eigene finanzielle Anstrengungen, die in ihrer Wichtigkeit zentralen Infrasrukturinvestitionen nicht nachstehen. Die Handlungsmöglichkeiten der Stadt dürfen sich deshalb nicht auf jene Maßnahmen beschränken, die mit Mitteln des Bund-Länder-Programms "Die soziale Stadt" finanzierbar sind.




Die SPD-Fraktion hält es für notwendig, und beantragt deshalb


2. Die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen schaffen und die
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen

Seit zwei Jahren befasst sich die Verwaltung mit dem Programm "Die soziale Stadt", das in Freiberg und Mönchfeld unter wesentlicher Beteiligung der Bevölkerung als Pilotprojekt durchgeführt wird.
Es ist an der Zeit, zu bewerten, wie sich beim Projekt "Die soziale Stadt" die einzelnen Verfahrensschritte von denen in üblichen Sanierungsverfahren abheben ( z.B. bei der vorbereitenden Untersuchung mit Anfertigung einer Sozialstudie, bei der Erhebung aller bereits im Gebiet aktiven Gruppen, bei der Bürgerbefragung und offenen Bürgerbeteiligung, der Einrichtung eines Stadtteilmanagements) und welche positiven und negativen Erfahrungen bei der Umsetzung innerhalb der Verwaltung gemacht wurden.

Diese Schwerpunktaufgabe erfordert neben den finanziellen Mitteln auch entsprechende arbeitsorganisatorische Maßnahmen und personelle Ressourcen.

Zur effektiven Bearbeitung des von uns vorgeschlagenen politischen Schwerpunktes bedarf es klarer Projektstrukturen, in die neben den zuständigen Referaten ( insbesondere St, WK, SJG und F, sowie in geeigneter Weise das Stadtteilmanagement ) auch der Gemeinderat eingebunden ist. Es bietet sich an, ähnlich wie beim Projekt "Gesamtsteuerung" vorzugehen.

Notwendig ist natürlich auch die Bereitstellung der erforderlichen Personalkapazitäten.


Wir beantragen deshalb:









3. Mögliches schnell realisieren

In unserem Antrag Nr. 447/2000 zum Thema "Realisierung der Projekte aus der offenen Bürgerbeteiligung in Freiberg und Mönchfeld" haben wir um eine Darstellung der Realisierbarkeit der von den Projektgruppen vorgeschlagenen Maßnahmen gebeten.
(Wir wissen, dass sich einige der entwickelten Maßnahen bereits in der Vorbereitungsphase befinden, z.B. Sanierung des Jugendhauses.)


Wir beantragen:

Die Verwaltung stellt dar, wie sie die Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen aus der offenen Bürgerbeteiligung unter folgenden Kriterien einschätzt:
-Grad der Realisierungschancen
-Zeitrahmen der Durchführung

-Finanzierungsmöglichkeit im Rahmen des Fördervolumens
-Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung



4. Bürgerschaftliche Initiativen stärken

Neben dem besonderen Sanierungsverfahren "Die soziale Stadt" bestehen in weiteren Stadtteilen bürgerschaftliche Initiativen (z.B. Runde Tische Neugereut und Hallschlag, lokale Agenda Fasanenhof, u.a.). Diese werden eigenständig, bzw. teilweise durch die Verwaltung moderiert, um Verbesserungen in den Stadtteilen zu erreichen. Diese Aktivitäten bedürfen einer noch stärkeren Unterstützung durch die Verwaltung und den Gemeinderat.
(Wenn wegen mangelnder personeller Kapazitäten, unklarer, bzw. intransparenter Zuständigkeiten und fehlender Mittel zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements bei der Bevölkerung der Eindruck entsteht, eher Störfaktor statt willkommen zu sein, ist dies kontraproduktiv.)


Wir beantragen deshalb:
5. "Weiche" Faktoren besonders fördern

Ohne einer weiteren Analyse vorzugreifen, muss heute schon festgestellt werden:

Es ist ein Mangel, dass die Förderrichtlinien des Landes zur Umsetzung des Programms "Die soziale Stadt" die Förderung so genannter nicht-investiver Maßnahmen ("weiche" Faktoren) verbieten. Damit sind Aktivitäten zur sozialen Integration z.B. von ausländischen Jugendlichen, zur Sprachförderung, usw. nicht förderfähig.

Wir halten es deshalb für notwendig und beantragen:

6. Zentrales Ziel: Eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur

Für die weitere Entwicklung der Stadtteile der 50er bis 70er Jahre ist es eine zentrale Frage, ob es gelingt, eine akzeptierte soziale Mischung der Stadtteile zu erhalten, bzw. im Einzelfall wiederherzustellen.
Hemmnisse sind hierbei die Fehlbelegungsabgabe und die früheren Finanzierungsgrundsätze im sozialen Wohnungsbau, die heute oftmals zu einer einseitigen Belegungsstruktur führen.
Wir sind bekanntlich der Auffassung, dass das Land seine Möglichkeiten voll ausschöpfen muss, um in Stuttgart die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe beenden zu können.

Daneben ist zu prüfen, welche Anreize erforderlich sind, damit es für Bauträger leichter möglich wird, Investitionen zur Attraktivitätssteigerung ihrer Häuser ( z.B. Eingangsbereiche, Treppenanlagen, Fassadengestaltung, u.a.) vor Ablauf von Abschreibungszeiträumen vorzunehmen.

Wir halten es auch für notwendig, die Möglichkeiten zur noch flexibleren Handhabung städtischer Belegungsrechte zu überprüfen. Oberstes Ziel muss es sein, unerwünschte Belegungsstrukturen zu verhindern.

Wir beantragen deshalb:









Dr. Rainer Kußmaul Edeltraud Hollay Manfred Kanzleiter
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzende Stellv. Fraktionsvorsitzender





Gisela Abt Robert Baumstark Marita Gröger






Dr. Maria Hackl Robert Thurner