Anfrage vom 03/26/2009
Nr. 135/2009

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

FDP-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Zukunftsinvestitionsprogramm: Auch Schulen in Freier Trägerschaft berücksichtigen

In der Gemeinderatssitzung vom 19.03.2009 wurde im Nachtragshaushalt nicht nur die Bereitstellung der Mittel zur Eigenkapitalerhöhung der städtischen Beteiligung der Stadt an der LBBW beschlossen, sondern auch für welche Schulen und Sporteinrichtungen die auf die Stadt entfallenden Gelder aus dem Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes für Sanierungsmaßnahmen verteilt werden. In den Genuss der Förderung fallen ausschließlich öffentliche Schulen.
Schulen in freier Trägerschaft bleiben unberücksichtigt.

Am selben Tag wurden die Zuwendungsrichtlinien des Finanzministeriums und des Innenministeriums zur Bildungs- und Infrastrukturpauschale im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes veröffentlicht.

In dieser Richtlinie heißt es unter Punkt 8:
Freie/private Träger, die Aufgaben in den Schwerpunktbereichen Bildungsinfrastruktur und Infrastruktur wahrnehmen, können für kommunalbezogene Investitionen einen Förderantrag bei der Belegenheitsgemeinde stellen. Wenn die in
Nr. 3.2 bis 3.5 genannten Voraussetzungen vorliegen, entscheiden die Gemeinden
nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welcher Höhe freie/private
Träger gefördert werden.

Bei der Förderung freier/privater Schulträger trägt das Land die Kofinanzierung von 25 % der Zuwendung“. Im Gegensatz zu den Kofinanzierungsregelungen der öffentlichen Schulen, die in Punkt 6 der Verordnung geregelt sind, ist ein anderer Modus festgelegt worden. Die Stadt Stuttgart wird bei Sanierungsprojekten privater/freier Schulen eindeutig nicht in die Kofinanzierungsverantwortung genommen. In Stuttgart gibt es erfreulicherweise viele Schulen in freier Trägerschaft, die auch einen hohen Sanierungsbedarf haben, der dringend abgebaut werden muss.

Wir fragen deshalb:

Warum hat die Verwaltung die Zuwendungsrichtlinien für Freie Träger nicht berücksichtigt?




Rose von Stein Reinhold Uhl^