Antrag und Anfrage vom 11/13/2008
Nr. 442/2008

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Küstler Ulrike (DIE LINKE.), DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Kein vorauseilender Gehorsam gegen Demokratie von unten!

Kein vorauseilender Gehorsam gegen Demokratie von unten!

Das Land hat gerade das Polizeigesetz verschärft und befindet sich im Gesetzgebungsverfahren für die Verschärfung des Versammlungsgesetzes. Nun wird mir berichtet, dass die Stadtverwaltung Stuttgart in vorauseilendem Gehorsam bereits eine Kriterienliste für die Zulassung von Informationsständen und eine Liste von zugelassenen Standorten habe. Diese Listen sollen ab 1.1.2009 gelten. Demnach legt das Amt für öffentliche Ordnung fest, an welchen Standorten welche Art von Ständen und welche Inhalte zugelassen werden. Ein freie Wahrnehmung des politischen Rechtes, öffentlich und frei auf seine Meinungen und Anliegen aufmerksam zu machen, wird damit eingeschränkt. Die Standortliste und die Kriterienliste werden jedoch den Anmelder/-innen nicht herausgegeben.

Ich beantrage:
  1. Die Stadtverwaltung berichtet dem Gemeinderat über die geplanten bzw. schon vorbereiteten Neuregelungen: Sie nennt die Standorte für Informationsstände bzw. welche Orte nicht zugelassen werden sollen. Die Stadtverwaltung erläutert, nach welchen Kriterien sie Informationsstände zulassen will und welche Kriterien für die jeweiligen Standorte gelten sollen.
  2. Die Stadtverwaltung erläutert, warum es ihrer Meinung nach Rechtens ist, bestimmte Themen oder bestimmte Themen an bestimmten Orten zuzulassen oder auszuschließen. Meiner Meinung nach umfasst die freie Meinungsäußerung für die Bevölkerung auch die freie Wahl der Themen und Orte. Dem können allenfalls Bedenken wie Verkehrsgefährdung oder die Verhinderung von Straftaten wie etwa Volksverhetzung, Kriegstreiberei und Aufstachelung zu Rassenhass entgegenstehen.
  3. Das Verteilen von Flugblättern bedarf bekanntlich keiner Genehmigung. Nach dem geplanten Versammlungsgesetz wird die Definition, was eine Versammlung ist, verschärft (mehr als zwei Personen). Die Stadtverwaltung möge erläutern, ob und wie sie in Zukunft vorgehen will, wenn mehrere Flugblattverteiler/-innen ihr Recht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch nehmen.
  4. Die Stadtverwaltung soll nicht in vorauseilendem Gehorsam ein äußerst umstrittenes Gesetz noch verschärft zur Anwendung bringen oder schon im Vorgriff ihre Regeln verschärfen. Sie soll vielmehr die Kritik an der geplanten Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unterstützen und gegebenenfalls einer verfassungsrechtlichen Klage gegen das Gesetz beitreten.



Ulrike Küstler