Antrag vom 11/18/2002
Nr. 393/2002

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Aufnahmekriterien für Kindergärten und Tagheime

Wir beantragen:
  1. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 2. Dezember 2002 berichtet die Verwaltung, wie die Aufnahmekriterien der einzelnen Träger für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz derzeit aussehen und welcher erweiterte Regelungsbedarf aus Sicht der Fachverwaltung besteht.
  2. Die Fachverwaltung erarbeitet für alle zuschussnehmenden Träger verbindliche Aufnahmeregularien oder Leistungsverträge, die sowohl dem Rechtsanspruchsalter als auch der notwendigen Struktur für die Erlernung der deutschen Sprache sowie der Notwendigkeit zur Wohnortnähe Rechnung tragen.
  3. Für Wohngebiete mit hohem Anteil ausländischer Familien werden Vorschläge gemacht, wie schon vor dem 3. Lebensjahr mittels niedrigschwelliger Krabbelgruppen in Verbindung mit Sprachkursen für Eltern das Erlernen der deutschen Sprache gefördert wird.
Begründung:
Bereits mit den Anträgen 365/2002 und 379/2002 wurde aus unserer Fraktion auf fehlende Plätze für die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz hingewiesen.

Presseberichte machten nun deutlich, dass es wohl notwendig sei, sich auch mit den Aufnahmekriterien eingehender zu befassen und mit allen Trägern zu einer möglichst einheitlichen und für Eltern nachvollziehbaren Lösung zu kommen.

Angesichts der sehr unterschiedlichen Bewohnerstrukur in den einzelnen Einzugsbereichen der Betreuungseinrichtungen ist uns dabei sehr wohl klar, dass ein reines Vorgehen nach Alter des Kindes nicht überall die richtige Lösung sein wird, wenn Integration gefördert werden soll. Nicht deutsch sprechende Kinder aber auf der Warteliste zu lassen oder unzumutbare Entfernungen zu einem freien Kindergartenplatz anzubieten - der deshalb dann auch nicht angenommen werden kann - ist die schlechteste aller Lösungen. Sie führt dazu, dass diese Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse eingeschult werden und konterkariert die Integrationsbemühungen der Stadt.
Die Integration nicht deutsch sprechender Kinder in den Betreuungseinrichtungen ist eine Aufgabe, an der sich alle Träger gleichermaßen beteiligen müssen. Die "fehlende Bereitschaft Deutsch zu sprechen" kann bei einem Kind kein Entscheidungskriterium sein.


Gröger