Antrag und Anfrage vom 04/05/2001
Nr. 173/2001

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Deuschle Siegfried (PDS)
Betreff

Entschädigung für die ehemaligen Zwangsarbeiter bei der Stadt Stuttgart

Zur Entschädigung für die ehemaligen Zwangsarbeiter war 4.4.2001 in allen Stuttgarter Zeitungen zu lesen, dass die Städte Freiburg, Ulm und Pforzheim dem Beispiel von Tübingen folgen wollen. In Tübingen wurde beschlossen, dass an alle ehemaligen Zwangsarbeiter bei der Stadt Tübingen und ihren Eigenbetrieben jeweils 5000 DM ausbezahlt werden.
Oberbürgermeisterin Brigitte Russ-Scherer, Tübingen: "Wir sind uns als Stadt unserer Verantwortung als Arbeitsgeberin bewußt und wollen unseren Beitrag im Umgang mit der deutschen Vergangenheit leisten." Gilt diese Verantwortung für die Landeshauptstadt nicht?
Am 23.11.2000, also vor rund 5 Monaten (!), hatte ich einen Antrag, Nr. 702 / 2000, mit der gleichen Intention und vergleichbaren Inhalten gestellt.
Wie der Freiburger OB Böhme sagte, steht die Stadt "in der Pflicht und kann die Menschen nicht auf möglicherweise monate- oder jahrelanges Verfahren...vertrösten". Gilt diese Pflicht nicht gleichermaßen für die Landeshauptstadt Stuttgart?

Meine Fragen:
  1. Warum braucht die Bearbeitung meines Antrags, Nr 702 / 2000, so lange?
  2. Warum wurde dieser Antrag bisher weder im Verwaltungsausschuss noch im Gemeinderat beraten?
  3. In vielen anderen Themen will die Landeshauptstadt Stuttgart eine führende Rolle übernehmen. Warum wird ausgerechnet bei diesem Thema eine Entscheidung solange verschleppt?

Ich beantrage:
  1. In der nächsten VA-Sitzung, am 25.4.2001, berichtet die Verwaltung über den Sachstand der Bearbeitung des Antrags Nr. 702 / 2000.
  2. Der Antrag Nr. 702 / 2000 wird in der nächsten VA-Sitzung, am 25.4.2001, aufgerufen und beraten.
  3. In der Gemeinderatssitzung am 26.4.2001 wird der Antrag Nr. 702 / 2000 zur Abstimmung gestellt.



Siegfried Deuschle