Antrag vom 07/16/2009
Nr. 276/2009

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Pflegestützpunkte

Seit einem Jahr ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft. Hiermit besteht ein Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Pflegeberatung. Die Einrichtungen der Pflegestützpunkte hat der Gesetzgeber dem Bestimmungsrecht der Länder überlassen.
Hintergrund dieser Vorgaben ist die Erkenntnis, dass eine funktionierende ambulante Pflege Koordinations- und Vernetzungsstrukturen voraussetzt. Die Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürger benötigen individuelle Beratung bis hin zum Fallmanagement in komplexen Bedarfssituationen.
Diese Erkenntnis ist für Stuttgart nicht neu. Durch den Bürgerservice Leben im Alter und die GerBera-Dienste für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen erhalten diese Menschen bereits Hilfe.
Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz werden die Pflegekassen verpflichtet, ein entsprechendes Angebot zu garantieren und zu bezahlen. Der Gesetzgeber ermöglicht ausdrücklich die Integration in bestehende Dienste.
Dabei müssen die koordinierten Hilfen gerade auch für Menschen erreichbar sein, die selbst nicht in der Lage sind, sie einzufordern, insbesondere Demenzkranke.


Wir beantragen:

Sobald die Landesebene ihre Kriterien zur Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungs-gesetzes beschlossen hat, berichtet die Sozialplanung

1. über Modelle der Integration der Pflegestützpunkte und der Pflegeberatung in bestehende Basisdienste;
2. welcher Personenkreis diese Leistungen in besonderem Maße benötigt;
3. welches Modell von der Sozialplanung empfohlen wird, insbesondere wie sowohl LiA als auch GerBera einbezogen werden;
4. welche Verhandlungen bisher mit den Pflegekassen in Stuttgart stattgefunden haben;
5. ab wann diese Leistungen den Stuttgarter Bürgerinnen und Bürgern bereitgestellt werden.


Ursula Marx Muhterem Aras