Spendierter Lachs mit bürokratischem Nachgeschmack
Mitunter nimmt der bürokratische Betrieb öffentlicher Verwaltungen groteske Formen an. Das weiß man aus Erfahrung und ist nichts Neues. Dennoch treiben auch aus diesem Bereich immer wieder neue Blüten, die einmalig sein können und für die Ewigkeit getrocknet ins staubige Archiv abgelegt werden sollten. Mal sind es solche, die möglicherweise einen so guten Nährboten besitzen, dass sie immer wieder und jedes mal bunter aufblühen.
Um letzt genannte Kategorie scheint es sich beim Inhalt der Gemeinderatsdrucksache 372/2006 zu handeln. Zwar geht es hier nicht um Pflanzen, aber um Tiere, genau gesagt um tote Fische. Nicht um gemeine Goldfische oder Forellen, nein, um edlen finnischen Lachs, welcher der Stadt im Rahmen der Buchpräsentation “Wir sind Stuttgart – We are Stuttgart” spendiert wurde. Eine Co-Autorin dieses Sammelbandes, dessen Herausgeber der Oberbürgermeister ist, hatte für den Stehempfang eine Kiste fangfrischen finnischen Lachs zur Verfügung gestellt.
Dass solche und andere Spenden gemacht werden, ist mehr als lobenswert. Die Spender verdienen unseren Respekt. Dies zumal man weiß, dass ohne die Spendenbereitschaft von Privatleuten und Betrieben vieles im öffentlichen Leben nicht so stattfinden könnte, wie es bei uns erfreulicherweise der Fall ist.
Zurück zum Fisch der GRDrs 372/2006: Die Vorlage wurde dieser Tage (am 31. Mai 2006) den Gemeinderatsmitgliedern zugeleitet. Datiert ist sie 15. Mai 2006. Unter dem Absatz “Begründung” heißt es: “Am 23. Mai wird im Stuttgarter Rathaus das neue Buch ... der Öffentlichkeit präsentiert.” Genehmigen soll der Gemeinderat die Spende am 14. Juni 2006 im Verwaltungsausschuss. Die zeitliche Abfolge ist kurios. Sollte also der sicherlich wohlschmeckende Fisch auch nachträglich wider Erwarten nicht als Spende genehmigt werden, könnte er der Verwaltung möglicherweise doch noch sauer aufstoßen.
Doch der Hund, respektive Fisch, liegt woanders begraben. Nämlich an einer Stelle, wo er schnell anfangen könnte zu stinken. Gemeint ist die Bürokratie. Durch ihre Mühlen müssen auf der Grundlage des geänderten Passus in der Gemeindeordnung sämtliche Einzelspenden an Kommunen gedreht werden, deren Wert 100,- Euro übersteigen. Dies ist beim vorliegenden, pardon, verzehrten Fisch offenbar der Fall. Das Dilemma ist nur, dass mit der gesetzlichen Neuregelung für die Zukunft der nährstoffreiche Boden für eine große Anzahl solcher Blüten treibender Pflanzen gelegt ist, oder – um auf dam Gebiet der Fauna zu bleiben – dass, das Kraftfutter für noch dickere Hunde respektive Fische unerschöpflich ist.
Auch wenn den Kommunen damit stets ein dicker Fisch an der Angel garantiert ist, für Stuttgart hätten wir ihn auf jeden Fall gerne wieder los und fragen in diesem Zusammenhang:
Welche Kosten sind für den bürokratischen Aufwand der GRDrs 372/2006 angefallen, die letztlich der Steuerzahler trägt?
Welche Lösungen gibt es, mit der im Februar 2006 in Kraft getretenen Gesetzeslage (§78, 4 GemO) praktikabel umzugehen, um Arbeitskraft und Arbeitszeit von Verwaltung und Gemeinderat vertretbar zu halten?
Inwieweit kann auf den Initiator der Gesetzesänderung, den Städtetag Baden-Württemberg, hingewirkt werden, dass die zwar uneingeschränkt legitimen Interessen der Korruptionsbekämpfung weiterhin Berücksichtigung finden, für größere Städte aber eine gesetzliche Regelung ausgearbeitet wird, die den bürokratischen Umgang mit der Annahme von Spenden erleichtert?
Im Wissen darum, dass auch die Stuttgarter Verwaltung Opfer des neuen Landesgesetzes über die Annahme und Vermittlung von Spenden ist, bitten wir sie um eine erste kurze Stellungnahme zu beabsichtigten Maßnahmen und Handhabungen in dieser Sache im Verwaltungsausschuss am 14. Juni 2006.