Antrag und Anfrage vom 11/23/2006
Nr. 377/2006

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Küstler Ulrike (DIE LINKE.PDS), DIE LINKE.PDS im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Weihnachtsbeihilfe 2006 - jetzt ist es höchste Zeit!


Anfrage:

Wann wird die Weihnachtsbeihilfe 2006 ausgezahlt?
  1. Wann wird die Weihnachtsbeihilfe 2006 für stationär untergebrachte bedürftige Personen in Stuttgart ausgezahlt?
  2. Wenn der Termin nicht feststeht: Was steht der Auszahlung (rechtzeitig vor dem Weihnachtsfest) entgegen?


Antrag:

1. Sofortige Auszahlung mindestens des gesetzlich zu leistenden Betrags!

2. Schnelle Behandlung meines Antrages auf eine erhöhte Weihnachtsbeihilfe.

Mein Antrag 322/2006 vom 20.10.2006 zur Auszahlung einer erhöhten Weihnachtsbeihilfe für stationär untergebrachte bedürftige Personen (41 Euro statt des gesetzlichen Mindestbetrags von 36 Euro) wird auf die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses gesetzt, damit - bei hoffentlich erfolgender Zustimmung durch den Gemeinderat - noch eine Chance für die rechtzeitige Auszahlung besteht.

Mindestens ist mein Antrag so zu behandeln, dass er noch für die Auszahlung 2006 wirksam werden kann und nicht durch Zeitablauf hinfällig gemacht wird.



Begründung:

Vom Deutschen Städtetag, dem baden-württembergische Städtetag und Landkreistag ist zu hören, die Weihnachtsbeihilfe könne von den Kommunen nicht ausgezahlt werden, weil der Gesetzgeber die nach dem Konnexitätsprinzip erforderliche Mittelzuweisung nicht gemacht hat. Dies sei sogar ein rechtliches Hindernis für die Auszahlung. Der Ministerpräsident schweigt zu diesem Problem bisher. Er hätte aber die Möglichkeit, dass er die insgesamt erforderlichen 1 Mio. Euro für die Kommunen Baden-Württembergs im Voraus zur Verfügung stellt.

Dem steht gegenüber, dass durch die Bundesgesetzgebung ein Rechtsanspruch für die Betroffenen geschaffen wurde, der von den Kommunen als Verantwortlichen für die Auszahlung nicht ignoriert werden darf, wollen sie nicht die Rechte und die Menschenwürde der Bedürftigen verletzen.

Im Übrigen steht einer (vorläufig) freiwilligen Vorausleistung der Kommunen nichts im Wege. Schließlich ist für die stationär untergebrachten bedürftigen Personen dieser Betrag, so gering er anderen Leuten erscheinen mag, eine sehr wichtige Hilfe, um das Weihnachtsfest angemessen feiern zu können. Diese Menschen dürfen nicht in die Mahlsteine des politischen Streits zwischen Bund, Ländern und Kommunen geraten!


Ulrike Küstler