Anfrage vom 09/24/2003
Nr. 270/2003

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Soziale Situation bei Eingebürgerten


Das Referat Soziales, Jugend und Gesundheit berichtet in der Anlage 1 zur GRDrs 571/2003 über die Evaluation des Modellprojekts "Hilfeplanung in der Sozialhilfe" im Abschlußbericht, Anhang Fallportraits.

Dort wird der Einbürgerungsfall eines ledigen, 46jährigen Herr B geschildert, der seit 9 Jahren ununterbrochen Sozialhilfe bezog und dennoch eingebürgert wurde.
Wir nehmen diesen Fall zum Anlaß, die Einbürgerungspraxis der Stadt zu hinterfragen.
  1. Warum wurde die Einbürgerung im geschilderten Fall nicht abgelehnt?
  2. Wieviele der Eingebürgerten sind zum Zeitpunkt der Einbürgerung erwerbstätig, wieviele erhalten staatliche Transferleistungen wie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld/hilfe etc.
  3. Wieviele sind Rentenempfänger?
  4. Nach welchen Kriterien wird bei Ermessenseinbürgerungen entschieden, unter welchen Umständen können oder müssen Einbürgerungsanträge abgelehnt werden?
  5. Unter welchen Bedingungen werden auch vorbestrafte Antragsteller eingebürgert?
  6. Werden religiös und politisch radikale Personen abgelehnt und welche diesbezügliche Informationen erhält die Verwaltung über diesen Personenkreis im Einbürgerungsverfahren?
  7. Wie ist die Altersstruktur der Eingebürgerten und aus welchen Herkunftsländern kommen sie?




Dieter Lieberwirth Sabine Johnson
Gruppensprecher