Antrag
vom
11/24/2000
Nr.
705/2000
Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Situation von Schwerbehinderten in der Stadtverwaltung und ihren Eigenbetrieben
Durch die restriktive Anerkennungspraxis der Versorgungsämter kommt es vor, dass Schwerbehinderte unter einen Grad der Behinderung von 50% herabgestuft werden. Darüber hinaus gibt es in der Stadtverwaltung schon jetzt unter den städtischen Beschäftigten Minderbehinderte, die nicht gleichgestellt sind.
Wie werden sie behandelt und wie vertreten?
Das Schwerbehindertengesetz ist novelliert und die letzten Einzelregelungen werden zum Jahreswechsel 2000/2001 wirksam. Ziel des Gesetzes ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter. Bis Oktober 2002 sollen 50 000 arbeitslose Schwerbehinderte wieder in Arbeit und Beruf gebracht werden. Dazu hat der Gesetzgeber viele Einzelmaßnahmen beschlossen. So wird die Beschäftigungspflicht von 6% auf 5% gesenkt. Die Ausgleichsabgabe wird gestaffelt (200 - 500 DM/Monat) nach Erfüllungsquote erhöht. Die Rechte der Schwerbehinderten und ihrer Vertretungen wurden verbessert. Behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen behinderungsgerecht beschäftigt werden. Sie können eine Teilzeitbeschäftigung fordern und haben Anspruch auf Übernahme einer notwendigen Arbeitsassistenz durch die Hauptfürsorgestelle.
Da die Beschäftigung Schwerbehinderter ein gesellschaftspolitisches Anliegen ist und die Stadt Vorbildfunktion hat, erwarten wir von der Verwaltung viel guten Willen und die Bereitschaft, dieses Vorhaben durch gezielte Anstrengungen zu unterstützen.
Deshalb beantragen wir:
Die Verwaltung berichtet im Personalbeirat über die geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Regelungen für die schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt und ihrer Eigenbetriebe.
Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten, Manfred Kaiser, soll ebenfalls berichten.
Dabei soll insbesondere auf folgende Fragen eingegangen werden:
Wie wird das neue Gesetz umgesetzt?
Wird die Verwaltung die Schwerbehindertenrichtlinien überarbeiten?
Gibt es eine Integrationsvereinbarung mit der Vertetung der Schwerbehinderten?
Wie ist der Status von mit einem Grad der Behinderung von 30% bis unter 50%?
Welchen Beitrag leistet die Verwaltung zur Bekämpfung schwerbehinderter Arbeitsloser?
Beabsichtigt die Verwaltung den Ausbau von Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Schwerbehinderung?
Dr. Rainer Kußmaul Edeltraud Hollay Manfred Kanzleiter
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvors. Stv. Fraktionsvors.
Robert Baumstark