Haushaltsantrag vom 12/04/2009
Nr. 705/2009

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2010/11 Antrag Nr. 31
Scool-Abo auch für Bafög-Empfänger

In der „Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten“ der Stadt Stuttgart ist geregelt, dass die Landeshauptstadt den Schülerinnen und Schülern der in ihrer Trägerschaft stehenden Schulen zu den entstehenden notwendigen Beförderungskosten einen Zuschuss gewährt. Die zuschussberechtigten Schülerinnen und Schüler haben außerdem ein Anrecht auf das Scool-Abo. Allerdings wird die Einschränkung vorgenommen, dass dieser Zuschuss denjenigen Schülerinnen und Schülern nicht zugestanden wird, die eine Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz oder dem SGB II erhalten.
Maßgebend für das Schüler-Bafög sind nicht die bei den Azubis tatsächlich und individuell anfallenden Kosten (konkreter Bedarf), sondern der abstrakte Bedarf. Über einen Pauschalbetrag soll auch der Bedarf an Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte abgedeckt werden.
Das Zusammenspiel dieser beiden Regelungen führt mitunter zu grotesken Ausblühungen: Eine Schülerin konnte bisher, vor Inanspruchnahme des Schüler-Bafögs, ihre Stuttgarter Schule durch das Scool-Abo mit monatlichen Fahrtkosten in Höhe von 34,55 EUR erreichen. Nachdem sie einen Antrag auf Bafög gestellt und ihr ein monatlicher Betrag in Höhe von 62,00 EUR bewilligt wurde, verlor sie aber die Berechtigung für das Scool-Abo. Die Folge: Ihre Fahrkarte kostet nun 107,60 EUR im Monat, ihre finanzielle Situation verschlechtert sich.
Statt dass die Schülerin also eine Förderung für Lebensunterhalt und Ausbildung erhält, werden ihr weitere Hürden in den Weg gelegt. Jeder Schüler, jede Schülerin aus reichem Haus hingegen kann aber für 34,55 EUR das Scool-Abo beziehen. Diese Ungerechtigkeit wollen wir abstellen und die bürokratischen Regelungen zielführender gestalten.


Wir beantragen:

1. Der Satz in § 1 (2) der oben genannten Satzung „Satz 1 gilt nicht für Schüer/-innen, die eine Förderung, ausgenommen Darlehen, nach dem Ausbildungsförderungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch III erhalten“ wird gestrichen, damit BaföG-Empfänger auch ein Anrecht auf den Bezug des Scool-Abos haben.
2. Über diesen Antrag wird im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010/11, wenn die Höhe des Stuttgarter Zuschusses zu den Schülerbeförderungskosten zur Diskussion steht, entschieden.


Muhterem Aras Werner Wölfle