Anfrage vom 01/13/2000
Nr. 21/2000

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Johnson Sabine (DIE REPUBLIKANER), Joos Erwin (DIE REPUBLIKANER), Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER)
Betreff

Falschauszahlung von Sozialhilfe

Die Presse in Stuttgart berichtete ausführlich über zuviel ausgezahlte Sozialhilfe in Höhe von 700.000,--DM. Trotz intensiver Bemühungen soll es angeblich nicht möglich sein, die falsch ausgezahlten Beträge in voller Höhe zurückzubekommen.

Wir fragen an:
  1. Welche Sozialhilfe-Computer-Programme (z.B. WAUS, PROSOZ usw.) sind bei der Stadt im Einsatz und wie sind diese aufeinander abgestimmt?
  2. Welcher Leitfaden und ggf. von wem verfaßt, lag den Operationen zur Überprüfung der Jahrtausendfähigkeit zu Grunde? Hätten dazu nicht auch Testprogramme oder Planspiele eingesetzt werden können?
  3. Entspricht die Aussage des KDRS-Geschäftsführers Mackenthun (StZ vom 11.1.2000) den Tatsachen, wonach die Stadt dem KDRS schriftlich den Auftrag erteilt habe, sämtliche Zahlungssperren auf Null zu setzen? Falls dies so gewesen sein sollte, wer hat den Auftrag dazu erteilt?
  4. Ist es möglich, Zuvielzahlungen über einen Soll-/ Ist-Vergleich festzustellen?
  5. Warum können die Zuvielzahlungen angeblich nur unter schwierigen Umständen zurückgefordert werden oder nicht wenigstens auf zukünftige Zahlungen angerechnet werden?
  6. Hätte der Auszahlungsvorgang insgesamt rückgängig gemacht werden können? Welche Fristen-Regelungen wurden mit den Geldinstituten vereinbart?
  7. Könnte der verbleibende Schaden über eine Eigenschadensversicherung abgewickelt werden?





Sabine Johnson Erwin Joos Dieter Lieberwirth