Wir beantragen folgende Stellen von Beamten zur Hebung vorzusehen:
Bezirksamt Mühlhausen, Sachbearbeitung Standesamt / Rentenstelle A9G nach A10
Bezirksamt Sillenbuch, Dienststellenleiter Standesamt A9G nach A10
Bezirksamt Zuffenhausen, Sachbearbeiter/in Sozialhilfe A9G nach A10
Schulverwaltungsamt, 5 Stellen f. Schulhausmeister A6 nach A7
Schulverwaltungsamt, 3 Stellen f. Schulhausmeister A5E nach A7
Amt f. öff. Ordnung, 2 Stellen f. Sachbearbeiter /innen Ausländerw. A11 nach A12
Amt f. öff. Ordnung, Stelle Sachbearbeiter/in Ausländerw. A8 nach A9G
Amt f. öff. Ordnung, Sachbearb. KfZ.-Zulassungsstelle A9G nach A10
Amt f. öff. Ordnung, Sachberab. KfZ. - Zulassungsstelle A6 nach A7
Amt f. öff. Ordnung, 2 Stellen f. Sachbearb. Staatsangeh.W. A6 nach A7
Amt f. öff. Ordnung, 4 Stellen f. Sachbearb. Bürgerbüro A6 nach A7
Branddirektion Umsetzung des langfristigen Hebungskonzepts mit folgenden Einzelhebungen:
In 2004: Abteilungsleiter Technik A14 nach A15
SB Grundsatzangelegenheiten A12 nach A13
10 Stellen für Disponenten A8 nach A9
In 2005: 9 Stellen für Hauptbrandmeister A7 nach A9
4 Stellen für Fahrzeugführer GW-Mess. A8 nach A9
1 Stelle Leiter Zentralw. Schlauch A8 nach A9
Sozialamt, 3 Stellen für Sachbearb. Sozialhilfe A7 nach A10
Stadtmessungsamt, Stelle für einen Sachbearb. A11 nach A12
Begründung:
Die Verwaltung hat lediglich eine Stelle für einen Amtsleiter zur Hebung vorgelegt. Angesichts der angespannten Gesamtsituation innerhalb der Verwaltung, die zu erheblichen Einsparungen von Stellen und damit zu Arbeitsverdichtung führt, sollten wenigstens die möglichen Maßnahmen ergriffen werden, die Motivation der Mitarbeiter/innen zu erhalten. Dazu gehört eine leistungsgerechte Bezahlung. Während im Bereich der Arbeiter und Angestellten die Eingruppierung durch Tarifvertrag erfolgt, ist es bei Beamten Sache des Gemeinderats, die notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Die beantragten Hebungen sind sachgerecht, weil sie im Rahmen der Stellenplanobergrenzen liegen und durch die Verwaltung vorher bewertet wurden.