Haushaltsantrag vom 12/05/2003
Nr. 527/2003

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Stellenplan 2004/2005


Wir beantragen folgende Stellen von Beamten zur Hebung vorzusehen:
  1. Bezirksamt Mühlhausen, Sachbearbeitung Standesamt / Rentenstelle A9G nach A10
  2. Bezirksamt Sillenbuch, Dienststellenleiter Standesamt A9G nach A10
  3. Bezirksamt Zuffenhausen, Sachbearbeiter/in Sozialhilfe A9G nach A10
  4. Schulverwaltungsamt, 5 Stellen f. Schulhausmeister A6 nach A7
  5. Schulverwaltungsamt, 3 Stellen f. Schulhausmeister A5E nach A7
  6. Amt f. öff. Ordnung, 2 Stellen f. Sachbearbeiter /innen Ausländerw. A11 nach A12
  7. Amt f. öff. Ordnung, Stelle Sachbearbeiter/in Ausländerw. A8 nach A9G
  8. Amt f. öff. Ordnung, Sachbearb. KfZ.-Zulassungsstelle A9G nach A10
  9. Amt f. öff. Ordnung, Sachberab. KfZ. - Zulassungsstelle A6 nach A7
  10. Amt f. öff. Ordnung, 2 Stellen f. Sachbearb. Staatsangeh.W. A6 nach A7
  11. Amt f. öff. Ordnung, 4 Stellen f. Sachbearb. Bürgerbüro A6 nach A7
  12. Branddirektion Umsetzung des langfristigen Hebungskonzepts mit folgenden Einzelhebungen:

    In 2004: Abteilungsleiter Technik A14 nach A15
    SB Grundsatzangelegenheiten A12 nach A13
    10 Stellen für Disponenten A8 nach A9
    In 2005: 9 Stellen für Hauptbrandmeister A7 nach A9
    4 Stellen für Fahrzeugführer GW-Mess. A8 nach A9
    1 Stelle Leiter Zentralw. Schlauch A8 nach A9
  13. Sozialamt, 3 Stellen für Sachbearb. Sozialhilfe A7 nach A10
  14. Stadtmessungsamt, Stelle für einen Sachbearb. A11 nach A12





Begründung:

Die Verwaltung hat lediglich eine Stelle für einen Amtsleiter zur Hebung vorgelegt. Angesichts der angespannten Gesamtsituation innerhalb der Verwaltung, die zu erheblichen Einsparungen von Stellen und damit zu Arbeitsverdichtung führt, sollten wenigstens die möglichen Maßnahmen ergriffen werden, die Motivation der Mitarbeiter/innen zu erhalten. Dazu gehört eine leistungsgerechte Bezahlung. Während im Bereich der Arbeiter und Angestellten die Eingruppierung durch Tarifvertrag erfolgt, ist es bei Beamten Sache des Gemeinderats, die notwendigen Entscheidungen zu treffen.

Die beantragten Hebungen sind sachgerecht, weil sie im Rahmen der Stellenplanobergrenzen liegen und durch die Verwaltung vorher bewertet wurden.