Antrag vom 11/15/2006
Nr. 362/2006

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, FDP-Gemeinderatsfraktion
Betreff

AWS 2015 – Die Stuttgarter Müllentsorgung fit für die Zukunft

Von 44 entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg führen nur noch 4 (kreisfreie Städte) das Sammeln und Transportieren in Eigenregie durch (Stuttgart, Karlsruhe, Ulm und Mannheim). Das Sammeln und Transportieren gehört nicht zwingend zur kommunalen Daseinsvorsorge.

Auf der EU-Ebene in Brüssel findet eine intensive Diskussion statt, ob das Sammeln und Transportieren eine hoheitliche Aufgabe ist, die ohne Vergabeverfahren an städtische Betriebe vergeben werden können. Es ist zu erwarten, dass in absehbarer Zukunft auch hier eine Ausschreibungspflicht durch die EU vorgegeben wird. Nach den vorliegenden Kennzahlen können die Kommunalbetriebe dabei die Kostendifferenz von bis zu 30% höhere Kosten zu den privaten Anbietern nicht schließen.

Im Bericht zur Weiterentwicklung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft im Jahre 2003 hat der Oberbürgermeister den Schwerpunkt auf die Optimierung der bestehenden Strukturen gelegt. Im Rahmen dieses Veränderungsprozesses wurde zunehmend deutlich, dass neben den Herausforderungen durch die Liberalisierung der Abfallwirtschaft mit zunehmendem Wettbewerbsumfeld sowie den Erfordernissen von Effizienzsteigerung und Kostensenkung zur Sicherung der Gebührenstabilität der Eigenbetrieb an strukturelle Grenzen stößt, die keine weitere zeitnahe Optimierung hinsichtlich Wirtschaftlichkeit ermöglichen. Hierfür verantwortlich ist insbesondere die ideologisch motivierte Blockadepolitik von Verdi und das ca. 30 prozentige Effizienzdelta zur freien Wirtschaft.

Die Festschreibung der überdurchschnittlich hohen Müllgebühren in Stuttgart ist für uns inakzeptabel. Eine Aufgabenreform ist deshalb unabdingbar. Eine kostengünstige und mittelstandsfreundliche Lösung ist die Vollprivatisierung der Dienstleistung ”Sammeln und Transportieren”, dies bedeutet, das kommunale Einzugsgebiet der LHS wird in mehrere logistisch sinnvolle Sektoren eingeteilt und parallel zur ”Schrumpfung” des Eigenbetriebs (Ruhestand, Vorruhestand, Versetzung der Mitarbeiter zur Stadtreinigung/ Winterdienst/Sperrmüll) wird in einem noch festzulegenden zeitlichen Fenster Sektor für Sektor an private Entsorger (nach EU-Vergabeverfahren) übertragen. Diese Vorgehensweise bietet die Chance, dass örtliche mittelständische Unternehmen im Wettbewerb eine Chance haben.

Mit dem neuen ab 01.01.2005 geltenden Vertrag zur Verbrennung von Restmüll in der MVA Münster und den die ganze AWS betreffenden Restrukturierung hat Stuttgart den Weg zu günstigen Müllbeseitigungsgebühren beschritten. Dieser Weg muss jetzt konsequent weitergegangen werden.



Wir beantragen:

· Die weitere Optimierung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft und die Privatisierung der Leistungen Sammeln und Transportieren von Restmüll.

· Die Erstellung der notwendigen Beschlussvorlagen zur Umsetzung folgender Maßnahmen.


1. Die Dienstleistungen von AWS-5, das Sammeln und Transportieren von Restmüll (ohne Sperrmüll) Bioabfall und Papier sollen ab dem 01.01.2008 von privaten Entsorgern durchgeführt werden.

2. Das Sammelgebiet von Stuttgart soll in mehrere Sektoren aufgeteilt werden, die dann sukzessive an private Entsorger vergeben werden. Die Entscheidung über den Zeitplan und über die Anzahl und den Zuschnitt der Sektoren ist nach der Erstellung der benötigten Gutachten und deren Bewertung durch den Gemeinderat zu treffen.

3. Für die Ermittlung der Anzahl und der Größe der Sektoren ist ein Gutachten an die Universität Stuttgart, Institut für Fördertechnik und Logistik zu vergeben, das die entsprechenden Bewertungen erarbeitet und Vorschläge macht. Als Kriterien sind hierbei mindestens die Remanenzkosten des AWS, ein ökonomisch und ökologisch sinnvoller Routenplan sowie eine mittelstandfreundliche Laufzeit der Teilvergaben von 8 - 10 Jahre zu bewerten. Die neuerlich, EDV-unterstützte Tourenplanoptimierungen des AWS werden dem Gutachter zur Verfügung gestellt.

4. Die Fahrzeuge, Müllbehälter etc. werden im Rahmen der Ausschreibung dem privaten Entsorger angeboten , gleichzeitig wird der Entsorger verpflichtet, Mitarbeiter der AWS, die auf freiwilliger Basis zum Entsorger wechseln wollen, zu übernehmen.

5. Der zeitlich begrenzte Personalüberhang wird in anderen Bereichen des AWS (z.B. Sperrmüll, Stadtreinigung) und im Konzern Stadt Stuttgart z.B SES, Garten- und Friedhofsamt zur Verbesserung des Services und der Bürgerfreundlichkeit eingesetzt. Der Stellenplan des AWS wird um die Anzahl der betreffenden Stellen gekürzt. Auf betriebsbedingte Kündigungen wird verzichtet.



6. Das Betriebsgelände ist vom Entsorger zu stellen. Die durch die Aufgabenreduzierung, freiwerdenden Immobilien und Grundstücke der AWS werden an die Stadt zur Vermarktung zurückgegeben.

7. Die Gebührenhoheit und deren Administration verbleiben bei der Stadt. Von dieser werden auch die detaillierten Vorgaben für die Erbringung der Dienstleistung definiert.






Reinhold Uhl Jürgen Zeeb Rolf Zeeb
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
CDU-Fraktion Fraktion der Freien Wähler FDP-Fraktion





Philipp Hill Joachim Fahrion Dr. Matthias Werwigk
CDU-Fraktion Fraktion der Freien Wähler FDP-Fraktion