Antrag vom 10/25/2004
Nr. 317/2004

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Änderung der Hauptsatzung - Bürgerentscheid

Vor dem Hintergrund aktueller Bemühungen verschiedener Organisationen, die Gemeindeordnung des Landes im Sinne einer Erleichterung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden nach dem Beispiel Bayerns zu ändern, sehen wir begleitend in den Kommunen Handlungsbedarf im Sinne von mehr direkter Demokratie und Bürgerbeteiligung. Wir verweisen hier ebenfalls auf vergleichbare frühere Initiativen im Landtag von Baden-Württemberg sowie auf eine aktuelle Initiative der Bundesregierung zur Einführung von Volksentscheiden.

Wir sehen hierfür als wesentlichen Ansatzpunkt die Frage nach einer "wichtigen Gemeindeangelegenheit" gemäß § 21 Abs. 1, Satz 2 der Gemeindeordnung.
Die dortige Formulierung eröffnet dem Gemeinderat die Möglichkeit, bestimmte Gemeindeangelegenheiten durch eine entsprechende Bestimmung in der Hauptsatzung einer Beschlußfassung des Gemeinderates über die Durchführung von Bürgerentscheiden zuzuführen. Das gesetzliche Quorum gem. § 21 Abs.1 S.1 GemO bleibt davon unberührt.


Wir beantragen:

Die Stadtverwaltung legt eine Aufstellung wichtiger Gemeindeangelegenheiten vor, die dann im Rahmen einer Änderung der Hauptsatzung in § 3 Abs.1 Nr.5 aufgenommen werden soll.
Auf diese Weise soll auch dem Oberbürgermeister die Möglichkeit eröffnet werden, seine Ankündigung eines Bürgerentscheides zu Stuttgart 21 umzusetzen.





Dieter Lieberwirth Dr.Rolf Schlierer
Gruppensprecher